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Das Foto zeigt von links nach rechts: Marika Handl Abteilungsleiterin Verkehrswesen, Helmut Kaltenhauser Sachgebietsleiter Verkehrswesen, Horst Maier Geschäftsleitung HMV-VPA FormOffice, Landrat Erwin Schneider, Hintere Reihe: Petra Aigner Geschäftsleitung HMV-VPA FormOffice, Gundula Lorenz Sachgebiet EDV.

Das Foto zeigt von links nach rechts: Marika Handl Abteilungsleiterin Verkehrswesen, Helmut Kaltenhauser Sachgebietsleiter Verkehrswesen, Horst Maier Geschäftsleitung HMV-VPA FormOffice, Landrat Erwin Schneider, Hintere Reihe: Petra Aigner Geschäftsleitung HMV-VPA FormOffice, Gundula Lorenz Sachgebiet EDV.


Von: Klaus Zielinski, Pressestelle


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09. Januar 2012Anträge auf Fahrerlaubnis online möglich

Landratsamt mit „Workflow-Verfahren“ deutschlandweit die Nr. 2

Um einerseits Behördengänge für Antragsteller von Fahrerlaubnissen zu verringern, aber auch um andererseits den Verwaltungsaufwand bei Fahrschulen, Gemeinden und Fahrerlaubnisbehörde zu reduzieren, wird im Landkreis Altötting das sog. „Workflow-Verfahren“ eingeführt, mit dem Fahrerlaubnisse mit geringerem Verwaltungsaufwand beantragt werden können.

Dieses Verfahren wird aufgrund der überzeugenden Funktionalität auch von unseren übergeordneten Behörden empfohlen. Um diese Neuerung erfolgreich umsetzen zu können, war eine Mitwirkung aller Kommunen im Landkreis Altötting erforderlich.

Der Ablauf dieses Verfahrens stellt sich nun wie folgt dar: Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird gemeinsam von Fahrschule und Fahrschüler online ausgefüllt und verschlüsselt eingereicht. Die Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde/-stadt wird daraufhin hierüber per Email benachrichtigt. Bei der Meldebehörde erfolgt dann online die Prüfung der Personalien. Bei der Meldebehörde sind hierzu lediglich ein Internetanschluss und ein Standardbrowser erforderlich. Es wird keine spezielle Software installiert. Die für die Fahrerlaubnisbehörde erforderlichen schriftlichen Unterlagen werden direkt von den Fahrschulen an das Landratsamt geschickt.

Gegenüber dem herkömmlichen Verfahren liegt der Vorteil darin, dass dem Antragsteller Wege erspart bleiben und die Mitarbeiter der Meldebehörde nicht mit Rückfragen der Antragsteller rund um den Erwerb der Fahrerlaubnis konfrontiert werden. Die Prüfung und Bestätigung der Personalangaben bei Fahrerlaubnisanträgen im Rahmen des Workflow-Verfahrens kann zeitlich unabhängig davon erfolgen.

Gleichfalls interessant ist die Abwicklung der Gebührenerhebung. Eine direkte Einzahlung bei der Gemeinde/Stadt entfällt im Workflow-Verfahren. Der Antragsteller kommt seiner Gebührenschuld durch eine einzige Zahlung aller im Zusammenhang mit der Antragseinreichung fälligen Gebühren über die Fahrschule in bar, oder durch Erklärung eines Abbuchungsauftrages gegenüber dem Landratsamt nach. Die Weiterleitung der dabei für die Gemeinde/Stadt erhobenen Gebühren an die Gemeinde/Stadt ist über vierteljährliche Abrechnungen vorgesehen.

Landrat Schneider: „Wir sind deutschlandweit der zweite Landkreis, der diese Lösung einsetzt. Das zeigt, dass wir bei "funktionierenden" und für die Bevölkerung sinnvollen Lösungen ganz vorne mit dabei sind.“