
Landrat Erwin Schneider im Gespräch mit Alois Reitberger vom Weltkinderlachen und Ingrid Breitenlohner verantwortliche Mitarbeiterin im Landratsamt für das Bildungs- und Teilhabepaket.
Von: Klaus Zielinski, Pressestelle
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09. Januar 2012Bildungs- und Teilhabestelle in Kooperation mit WeltKinderLachen®
Mitmachen möglich machen – Kindern und Jugendlichen Chancen eröffnen
Seit dem 01. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, einen Anspruch auf Zusatzleistungen aus dem Bildungspaket.
Das Bildungspaket enthält Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten bzw. eintägige Ausflüge der Schule bzw. Kindertageseinrichtung, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf und die Übernahme der notwendigen Schülerbeförderungskosten. Bei einer Gefährdung der Versetzung werden die Kosten für eine außerschulische ergänzende Lernförderung erstattet. Außerdem ist ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen möglich. Für unter 18 jährige können die Kosten für Freizeitaktivitäten im musischen, sportlichen oder kulturellen Bereich übernommen werden.
Überwiegend nachgefragt werden allerdings die Zuschüsse zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Kostenübernahme bei mehrtägigen Klassenfahrten und die Teilhabeleistung in Form der Übernahme von Mitgliedsbeiträgen in Vereinen, sowie die Teilhabe am musischen Unterricht.
Der Landkreis Altötting verzeichnet ca. 2100 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche. Aktuell konnten rund 870 Kinder von den Leistungen aus dem Bildungspaket profitieren. Seit dem Start des Bildungspakets wurden insgesamt 2126 Anträge auf unterschiedliche Leistungen gestellt. Grund zur Freude bereiten diese Zahlen noch nicht, denn bislang wurden für weniger als die Hälfte aller anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen Anträge gestellt.
Frau Ingrid Breitenlohner, Leiterin der Bildungs- und Teilhabestelle, teilt dazu mit: „Es ist notwendig, dass die Leistungen auch weiterhin aktiv beworben werden. Neben den Informationskampagnen durch die behördlichen Stellen ist die Informationsarbeit von außen dringend notwendig. Wir freuen uns hier über jede zusätzliche Unterstützung.“
Mit der Stiftung WeltKinderLachen konnte auf Nachfrage der Bildungs- und Teilhabestelle ein weiterer Informationsträger für die Bildungs- und Teilhabeleistungen gefunden werden. Seit Mitte Dezember 2011 weist die Internetseite der Stiftung WeltKinderLachen (www.weltkinderlachen.org) unter der Rubrik Helfen / Staatliche Hilfen auf die Leistungen aus dem Bildungspaket hin. Neben der Informationsarbeit, die beiden Partnern zu Gute kommt, verfolgt die Zusammenarbeit das Ziel, dass die öffentlichen und freiwilligen finanziellen Hilfen bei den bedürftigen Kindern und Jugendlichen aus der Region ankommen.
Wo die Leistungen aus dem Bildungspakets aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an ihre Grenzen stoßen – können gemeinnützige Spenden weiterhelfen. Wichtig dabei ist, dass die Förderungen direkt bei den Kindern ankommen. Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder und Jugendliche von den Leistungen aus dem Bildungspaket erfahren. Nicht alle Eltern wissen über die neuen Regelungen Bescheid. Landrat Erwin Schneider stellt dazu fest: „Mir ist es wichtig, dass bedürftige Familien von diesem zusätzlichen Angebot erfahren! Wir sind auf die Unterstützung von Personen, die in der Funktion als Erzieher/innen und Pädagogen/innen tätig sind, angewiesen. Wir freuen uns, wenn die Familien auf die neuen Zusatzleistungen angesprochen werden.“
Hinweis:
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für das zweite Schulhalbjahr 2011/2012 erfolgt zum 01. Februar in Höhe von 30 Euro.
Der Schulbedarf wird Beziehern von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag nur auf Antrag ausbezahlt. Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Antrag!
Der Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen kann im Landratsamt Altötting in der Bildungs- und Teilhabestelle, Bahnhofstr. 50, 84503 Altötting gestellt werden oder bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung, die den Antrag dann weiterleitet. Der Antrag steht auch online auf der Homepage des Landratsamtes Altötting (www.lra-aoe.de) unter Formulare/Formularübersicht/Sozialwesen zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen und Broschüren können über die Bildungs- und Teilhabestelle des Landratsamtes Altötting bezogen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Breitenlohner (Tel.: 08671/502-473) gerne zur Verfügung.

