Nachträglich Infektion mit dem Borna-Virus im Landkreis Altötting nachgewiesen
Nachträglich Infektion mit dem Borna-Virus im Landkreis Altötting nachgewiesen
Junge Frau aus Pleiskirchen im Jahr 2017 verstorben
Im Zusammenhang mit den wissenschaftlichen Studien, die nach Erkrankungsfällen mit dem Borna-Virus (BoDV-1 – Borna Disease Virus 1) im Landkreis Mühldorf a. Inn derzeit in der Gemeinde Maithenbeth durchgeführt werden, gibt das Landratsamt Altötting folgendes bekannt:
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat dem Gesundheitsamt Altötting mitgeteilt, dass ein Todesfall nach Infektion mit dem Borna-Virus auch im Landkreis Altötting nachgewiesen wurde. Das Institut untersucht bereits seit mehreren Jahren retrospektiv Todesfälle mit unklarer Gehirnentzündung (im Wege der Autopsie von Hirnmaterial). Im Zuge dieser Untersuchungen wurde bei einer jungen Frau aus Pleiskirchen, die im März 2017 in der Neurologischen Klinik des Klinikums rechts d. Isar verstorben ist, nachträglich eine Infektion mit BoDV-1 diagnostiziert.
Weitere Erkrankungs- oder Todesfälle aus dem Landkreis Altötting sind nicht bekannt.
Grundlegende wissenschaftliche Informationen zum Borna-Virus:
BoDV-1 kommt in Feldspitzmaus-Populationen in Teilen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und in Liechtenstein vor. Das Virus kann allerdings auch auf weitere Säugetierarten übertragen werden, bei denen es zu schweren Gehirnentzündungen kommen kann. Am häufigsten ist dies bei Pferden und Schafen beschrieben. Im Jahr 2018 wurde BoDV-1 erstmalig als Ursache schwerer Gehirnentzündungen beim Menschen identifiziert. Bisher sind nur wenige Fälle von BoDV-1 Erkrankungen beim Menschen bekannt. Aktuell liegt die Anzahl identifizierter humaner Fälle im mittleren zweistelligen Bereich, im Jahr 2021 erkrankten deutschlandweit 7 Personen an der Borna’schen Krankheit, davon 5 Personen aus Bayern. Die Übertragung des Virus von der Feldspitzmaus auf den Menschen ist bisher nicht geklärt. Mögliche Infektionswege könnten die Aufnahme des Virus über verunreinigte Lebensmittel oder Wasser, das Einatmen des Virus über kontaminierten Staub oder auch der direkte Kontakt bzw. Biss einer Spitzmaus sein. Eine Übertragung von Mensch-zu-Mensch ist extrem unwahrscheinlich und bisher auch nicht bekannt, ebenso wie die direkte Übertragung von anderen Tieren als Spitzmäusen (z.B. infizierten Pferden oder Schafen) auf den Menschen. Da Übertragungen von BoDV-1 auf den Menschen also nur sehr selten vorkommen, ist auch das Infektionsrisiko entsprechend gering. Eine Impfung gegen BoDV-1 steht bislang nicht zur Verfügung. Daher kann das Risiko einer Infektion nur durch eine Vermeidung des Kontakts mit Spitzmäusen und deren Ausscheidungen reduziert werden. Werden Spitzmäuse im häuslichen Umfeld beobachtet, ist wichtig, ihre Nahrungsquelle ausfindig zu machen und diese zu beseitigen. Generell sollten tote Spitzmäuse niemals mit bloßen Händen angefasst werden. Ist eine tote Spitzmaus zu entsorgen – zum Beispiel, weil eine Katze sie ins Haus geschleppt hat – dann sollten Gummihandschuhe und bei Staubentwicklung möglichst eine Feinstaubmaske (z.B. FFP2, KN95) getragen werden. Weitere Informationen sind unter https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/borna/index.htm auf der Homepage des LGL einsehbar.