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Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Schriftzug SERVICE
  • Genehmigungsfreie Vorhaben
  • Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und bauordnungsrechtliche Abweichungen (z.B. Brandschutz)
  • Freistellungsverfahren
  • Abbrüche
  • Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten (TRGS 519)
  • Kiesgruben, Bauschuttgruben
  • Sonstige Verfüll- oder Abgrabungsmaßnahmen (z.B. Geländeregulierungen)
  • Baueinstellungen, Baubeseitigungen, Nutzungsuntersagungen, etc.
  • Mängel an Kaminen, Heizungsanlagen und Feuerstätten
  • Auflagenvollzug (z.B. Aussenanlagen, Abwasseranlagen, Stellplätze, Brandschutz, etc.)
  • Tiefgaragen, Warenhäuser, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, Alten-, Pflege- und Behindertenheime, etc.

Bayer. Bauordnung - Zustimmung im Einzelfall (ZiE) (Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 BayBo)

Für im Sinne der Bayer. Bauordnung (BayBO) nicht geregelte Bauprodukte oder Bauarten sieht die BayBO als Verwendbarkeitsnachweis auch eine Zustimmung im Einzelfall der Obersten Baubehörde vor. Seit Jahren werden den am Bau Beteiligten für eine Antragstellung auf Zustimmung im Einzelfall verschiedene Merkblätter als Hilfestellung im Internet

www.innenministerium.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnik/

unter der Rubrik "Zustimmung im Einzelfall" zur Verfügung gestellt.

Diese Merkblätter wurden nunmehr unter Berücksichtigung der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen grundlegend überarbeitet und ergänzt. Seit Anfang Juni 2010 sind sie zum Herunterladen im Internet eingestellt.

Schneelast (Information des Bayerischen Staatsministeriums des Innern)

"Anlässlich der starken Schneefälle im letzten Winter und der dadurch verursachten zahlreichen Schäden bis hin zu Dacheinstürzen haben wir Informationen zusammengestellt, damit sich Hausbesitzer auf ähnliche Schneeverhältnisse rechtzeitig vorbereiten können. Denn die Hausbesitzer sind für die Sicherheit ihrer Gebäude verantwortlich", weist Innenstaatssekretär Georg Schmid nochmals aufgrund der auch für die nächsten Tage in Bayern vorhergesagten Schneefälle hin.

Die Informationen des Bayerischen Staatsministerium des Innern "Schnee auf Dächern - Tipps für Hausbesitzer" sowie die "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" sind unter http://www.bauen.bayern.de abrufbar.

Beide Informationsschriften können auch über die Ernst Vögel GmbH Druck + Verlag, Kalvarienbergstr. 22, 93491 Stamsried, Telefon (09466) 94000, kostenfrei bezogen werden. Das Merkblatt "Schnee auf Dächern - Tipps für Hausbesitzer" steht in einer aktualisierten Fassung, Stand 24. November 2006 zur Verfügung. Insbesondere wird in der neuen Fassung die Berechnungsmethode für geneigte Dächer näher erläutert. Zudem enthält sie je ein Rechenbeispiel für ein Flachdach und ein geneigtes Dach.