Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

- Wohnungsbauförderung (einschl. Wohnungsmodernisierungsförderung)
- Förderung von Hausschutzräumen
- Wohnungsbindungsrecht
- steuerbegünstigter Wohnungsbau
- Wohnungsaufsicht
- Zweckentfremdung von Wohnraum
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Reichsheimstättengesetz
- Widerspruchsbehörde bei Entscheidungen der Stadt Burghausen im Rahmen des Wohnungsbindungsrechts
- Wahrnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung
Wohnraumförderung

- Unterstützung in der Zeit der Familiengründung
Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen):
„Wir wollen, dass Sie aus Ihren Träumen aufwachen: im eigenen Heim.“ Wer wünscht sich denn nicht ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung? Insbesondere Familien mit Kindern können sich dies oft nicht leisten, da die monatliche Belastung infolge von Zins- und Tilgungsleistungen zu hoch ist.
Für solche Fälle hilft der Staat mit zwei Förderprogrammen – dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm sowie dem Bayerische Wohnungsbauprogramm. Mit der Unterstützung des Freistaats Bayern und der KfW Privatkundenbank fördert die BayernLabo im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm die Schaffung und den Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch zinsverbilligte Darlehen.
Es ist auch möglich, das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm zu kombinieren. Das Bayerische Wohnungsbauprogramm, das nahezu zinslos gewährt wird, sieht zudem einen Kinderzuschuss von 1.500 € je Kind vor.
Gefördert werden Familien, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Durch die Anrechnung von Frei- und Abzugsbeträgen kann selbst bei mittleren und höheren Einkommensgruppen eine Förderung in Betracht kommen.
Wichtig ist, dass die Antragstellung beider Darlehen vor Beginn des Vorhabens erfolgt. Wurde mit der Baumaßnahme bereits begonnen bzw. der Kaufvertrag bereits abgeschlossen, ist eine Förderung leider nicht mehr möglich.
Die zu fördernden Bauvorhaben werden nach der sozialen Dringlichkeit mit Fördermitteln bedient, da die Gelder nicht für alle Antragsteller ausreichen. Hingewiesen wird ausdrücklich darauf, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderdarlehen besteht, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Umbaumaßnahmen von Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Dieses Programm unterstützt Menschen mit Behinderung. Gefördert werden können im Bayerischen Wohnungsbauprogramm Neubauten genauso wie der Umbau von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum. Es handelt sich um ein zins- und tilgungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 €. Diese Mittel können für bauliche Maßnahmen, z. B. Badumbau, Einbau eines Treppenliftes sowie für Rampen für Rollstuhlfahrer beantragt, werden.
Auch hier gilt, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Eine nachträgliche Bewilligung ist leider nicht möglich.
Weitere Informationen:
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird empfohlen, einen Termin vor einem Beratungsgespräch bzw. vor Antragstellung zu vereinbaren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Faltblatt>>
Wohnberechtigungsscheine
die Berechtigung von Bezug preisgünstiger, staatlich geförderter Mietwohnungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie auf Antrag den Wohnberechtigungsschein.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ein Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn Wohnungen in sich abgeschlossen sind, d.h. wenn sie baulich vollständig von fremden Wohnungen abgeschlossen sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar von einem Vorraum, Treppenhaus oder vom Freien haben. Für die Eintragung im Grundbuchamt zur Bildung von Wohnungseigentum ist die Vorlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung mit den Aufteilungsplänen erforderlich.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.


