Bestattungskosten; Informationen und Beantragung

Der Träger der Sozialhilfe, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe geleistet hat, übernimmt die erforderlichen Bestattungskosten, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Als anspruchsberechtigte Personen kommen insbesondere in Betracht: die Erben, vertraglich Verpflichtete oder Unterhaltsverpflichtete des Verstorbenen bzw. - soweit vorstehende Verpflichtete nicht vorhanden sind - auch Personen, die nach der Bestattungsverordnung zur Besorgung der Bestattung verpflichtet sind.

Als Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller Gebühren übernommen. Überführungskosten werden getragen, wenn die Besonderheit des Einzelfalles dies rechtfertigt.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Parzinger, Regina
+49 8671 502428 +49 8671 502 71 428 Bahnhofstr.50/EG03
Regina Parzinger
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG03
Telefon: +49 8671 502428
Fax: +49 8671 502 71 428
Anschrift:
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
Adresse auf Karte anzeigen
Funktionen dieser Person
Pretzer, Barbara
+49 8671 502479 +49 8671 502 71 479 Bahnhofstr.50/EG08
Barbara Pretzer
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG08
Telefon: +49 8671 502479
Fax: +49 8671 502 71 479
Anschrift:
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
Adresse auf Karte anzeigen
Funktionen dieser Person
Stadler, Katharina
+49 8671 502468 +49 8671 502 71 468 Bahnhofstr.50/EG10
Katharina Stadler
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG10
Telefon: +49 8671 502468
Fax: +49 8671 502 71 468
Anschrift:
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
Adresse auf Karte anzeigen
Funktionen dieser Person

Landratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen

AdresseLandratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr