Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

- Haushaltswesen
- Finanzausgleich, Finanzstatistik
- Zentrale Anordnungsstelle für die Kreiskasse, soweit nicht bei anderen Sachgebieten
- Abgabenrecht des Kreises, insbesondere Steuern
- Kreis-, Bezirks- und sonstige Umlagen
- Vermögens- und Schuldenverwaltung
- Kreisdarlehen und Kreiszuschüsse (auch Altenheim- u. Pflegeeinrichtungen)
- Zuwendungen des Staates an den Landkreis
- Liegenschaftsverwaltung
- Hausverwaltung
- Schulwesen des Landkreises
- Medienzentrum des Landkreises (Kreisbildstelle)
- Kostenfreiheit des Schulwegs, soweit der Landkreis betroffen wird
- Kommunale Abfallwirtschaft (soweit nicht im Bereich Abfallwirtschaft - SG 22)
- Verwaltung des Kreishallenbades
- Versicherungsangelegenheiten des Landkreises
- Kassen- und Buchführung
- Beitreibungs- und Vollstreckungswesen
- Aufstellung der Jahresrechnung
- Beauftragter für den Bundes- und Staatshaushalt
- Wahrnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung
Finanzen des Landkreises
Hier finden Sie eine Kurzinformation über die Finanzen des Landkreises (z.B. Finanzplanung und Buchhaltung des Landkreises, Abgaberecht etc.)
Schulwesen des Landkreises
Das Schulwesen des Landkreises beinhaltet den Sachaufwand für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Zuschüsse
Die Finanzverwaltung (Sachgebiet 42) ist für folgende Zuschüsse des Landkreises zuständig:
- Jugendsportförderung für Sportvereine
- Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste
Der Landkreis Altötting fördert die notwendigen Investitionen bedarfsgerechter ambulanter Pflegedienste. Hierzu hat der Kreistag Richtlinien erlassen.

