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Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Schriftzug SERVICE

Kostenfreiheit des Schulweges, soweit der Landkreis betroffen ist

Kostenfreiheit des Schulweges

Der Bereich Finanzwesen (Sachgebiet 42) ist Ansprechpartner für Fragen der Schülerbeförderung, soweit der Landkreis zuständig ist.

Der Landkreis Altötting ist für die Beförderung der Schüler bzw. für deren Kostenersatz zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig, sofern diese von einem Wohnsitz im Landkreis Altötting entweder öffentliche oder staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Berufsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, M-Klassen der Hauptschulen außerhalb ihres Schulsprengels oder die Pestalozzi-Schule in Neuötting besuchen. Weitere Voraussetzung ist, dass der kürzeste zumutbare Schulweg in einer Richtung mehr als 2 km (bis einschließlich Klasse 4) bzw. 3 km (ab Klasse 5) beträgt.

Bis einschließlich der 10. Klasse erhalten die Schüler im Regelfall Fahrkarten für den öffentlichen Linienverkehr. Ab der Jahrgangsstufe 11 werden die notwendigen, nachgewiesenen Fahrtkosten erstattet; jedoch ist eine Eigenbeteiligung abzuziehen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Informationsblättern auf dieser Seite oder wenden Sie sich an das Landratsamt Altötting, Frau Marchner und Frau Starflinger.

Informationen zu den Fahrplänen der Linienbusse erhalten Sie von folgenden Verkehrsunternehmen oder entnehmen Sie bitte dem Nahverkehrs-Fahrplan.

Der Landkreis Altötting wendet jährlich rund 3 Mio. € für die Schülerbeförderung, insbesondere für Schülerfahrkarten im Linienverkehr, auf. Vom Freistaat Bayern erhält der Landkreis hierzu einen Zuschuss von ca. 60 %.