Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan
- Heimaufsicht
- Apotheken- und Heilpraktikerwesen
- Unterbringungsgesetz
- Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (ausgenommen Trinkwasserüberwachung - Sg31 Kommunalaufsicht)
- Bestattungsrecht
- Lebensmittelrecht (einschließlich Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht)
- Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung
- Tierische Nebenprodukte - Beseitigungsgesetz
- Arzneimittelgesetz - Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken und im Reisegewerbe
- Wahrnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung
Gesundheitsrecht
Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts sind insbesondere

- Ginkgoblätter
Heilpraktikerrecht
Nach dem Heilpraktikergesetz (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein.
Unter Ausübung der Heilkunde ist "jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen" zu verstehen.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (§ 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz) ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen. Das Landratsamt Altötting ist zuständig für Bewerber, deren Wohnsitz bzw. künftiger Betätigungsort sich im Landkreis Altötting befindet. Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 2 Abs. 1 Buchstabe i Heilpraktikergesetz) findet zentral beim Landratsamt München statt.
Einzelheiten des Erlaubnis- und Überprüfungsverfahrens finden sie hier.
Heimaufsicht
Unter diesen Bereich fallen die Aufsicht über die Seniorenwohn- und Pflegeheime sowie die Behindertenheime für Erwachsene.
Im Landkreis Altötting bestehen insgesamt 17 Heime (14 Seniorenwohn- und Pflegeheime sowie 3 Behindertenheime für Erwachsene), welche der Heimaufsicht durch das Landratsamt unterliegen.
Die Heimaufsicht hat vorrangig die Aufgabe, die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner zu sichern und die Einhaltung des Heimgesetzes und der sonstigen heimrechtlichen Bestimmungen zu überwachen. Dazu gehört insbesondere, dass in den Heimen eine fachgerechte Betreuung und Pflege der Bewohner durch ausreichendes und fachlich qualifiziertes Personal sichergestellt wird.
Die Heimaufsicht ist gleichzeitig Ansprechpartner bei Fragen, die den Betrieb von Heimen betreffen.
Lebensmittelrecht (einschl. Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht)
Dieser Bereich umfaßt insbesondere folgende Zuständigkeiten:
- Verwaltungsmäßige Abwicklung der Überwachungsmaßnahmen und amtlichen Untersuchungen ("Fleischbeschau") nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
- Gebührenerhebung für Überwachungsmaßnahmen und amtliche Untersuchungen nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
- Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Die Fachaufgaben, einschließlich der Überwachungstätigkeit vor Ort, werden von der Abteilung 8 (Amt für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit) wahrgenommen.
Kostenverzeichnis des Landratsamtes Altötting für die Fleisch- und Geflügelfleischbeschau
Unterbringungsrecht
Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maße die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, kann in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass andere Möglichkeiten keine Aussicht auf Erfolg haben. Eine Einweisung ist grundsätzlich nur aufgrund einer richterlichen Anordnung möglich. In unaufschiebbaren Fällen ist unter eng begrenzten Voraussetzungen eine sofortige vorläufige Unterbringung durch Anordnung des Landratsamtes oder durch die Polizei zulässig.
Veterinärrecht
Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet des Veterinärrechts sind insbesondere
