Seitentitel: Fahrerlaubnisbehörde
Untertitel:

Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan



Fahrerlaubnishörde
  • Alle Fragen zum Thema Fahrerlaubnis (Führerschein alle Klassen)
  • Wahrnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung











Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis



Die erstmalige Erteilung oder die Erweiterung einer Fahrerlaubnis können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben.

Für die Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben.

 

Nachfolgend finden Sie die in Frage kommenden Formulare, aus denen die ggf. erforderlichen Eignungsnachweise ersichtlich sind.

Antrag Fahrerlaubnis alle Klassen

Zusatzantrag Fahrerlaubnis ab 17


Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis



Die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis, die Ihnen entzogen wurde, können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben. Bei der Wiedererteilung können nur die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen (Führerschein im Scheckkartenformat) gewährt werden. Soweit eine frühere Fahrerlaubnis aufgrund von Besitzstandsregelungen weitergehende Rechte gewährt hat, sind diese nicht mehr zu erlangen.

 

Nachfolgend finden Sie die in Frage kommenden Formulare, aus denen die ggf. erforderlichen Eignungsnachweise ersichtlich sind.

Antrag Fahrerlaubnis alle Klassen

Erklärung zur Vorlage eines Fahreigenschaftsgutachtens


Umschreibung einer Fahrerlaubnis



Die Umschreibung einer anderen nationalen Fahrerlaubnis oder einer deutschen Fahrerlaubnis nach altem Recht (vor 1999) in die aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat), können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. Für die Umschreibung einer Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben.

 

Nachfolgend finden Sie die in Frage kommenden Formulare.

Umstellung einer Fahrerlaubnis in aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat)


Ausstellung eines Ersatzführerscheins



Wenn Ihnen Ihre Führerschein abhanden gekommen ist (Diebstahl, Verlust), können Sie bei uns die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. Da neue Führerscheine nur noch als EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat) ausgegeben werden können, sind andere nationale Fahrerlaubnisse oder eine deutsche Fahrerlaubnis nach altem Recht (vor 1999) in die aktuelle EU-Fahrerlaubnis umzustellen. Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins und die ggf. erforderliche Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis, sind Gebühren zu erheben.

 

Nachfolgend finden Sie die in Frage kommenden Formulare.

Antrag Ersatzführerschein

Umstellung einer Fahrerlaubnis in aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat)


Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisse



Die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E werden seit 01.01.1999 nur für eine Dauer von fünf Jahren, die Klassen C1 und C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, aber mindesten für eine Dauer von fünf Jahre erteilt.

Auf bestehende Fahrerlaubnisse die vor dem 01.01.1999 erteil wurden und den Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1E entsprechen, finden die Vorschriften über die befristete Gültigkeit, auch bei einer Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis, keine Anwendung. Bestehende Fahrerlaubnisse die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden und den Klassen C oder CE entsprechen, behalten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres Ihre Gültigkeit.

Alle genannten Fahrerlaubnisse können zum Ablauf der dargestellten Gültigkeit verlängert werden. Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden, sind im Zuge der Verlängerung auf aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen (Führerschein im Scheckkartenformat) umzustellen. Wir sind für die Verlängerung zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Ablauf der Fahrerlaubnis keine Verlängerung sondern nur noch eine Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach den aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen in Frage kommt. Mit der rechtzeitigen Antragstellung, allerdings frühesten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass eine Verlängerung möglich ist. Maßgeblich für die Verlängerung ist nicht der Tag der Antragstellung sondern das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Verlängerung. Mittlerweile werden die Fahrerlaubnisse gerechnet ab dem Ablaufdatum um die Gültigkeitsdauer von fünf Jahren verlängert, so dass mit einer frühzeitigen Antragstellung keine Einbußen bei der Geltungsdauer einhergehen.

Für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis und die ggf. erforderliche Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis, sind Gebühren zu erheben.

 

Nachfolgend finden Sie die in Frage kommenden Formulare, aus denen die ggf. erforderlichen Eignungsnachweise ersichtlich sind.

Antrag auf Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Umstellung einer Fahrerlaubnis in aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat)

Antrag Fahrerlaubnis alle Klassen


Ausstellung eines internationalen Führerscheins



Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist nur auf Grundlage einer aktuellen EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat) möglich. Wenn Sie im Besitz einer anderen nationalen Fahrerlaubnis oder einer deutschen Fahrerlaubnis nach altem Recht (vor 1999) sind, müssen Sie diese Fahrerlaubnis in die aktuelle EU-Fahrerlaubnis umzustellen. Sie können die Ausstellung bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. Für die Ausstellung des internationalen Führerscheins und die ggf. erforderliche Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben.

 

Nachfolgend finden Sie die in Frage kommenden Formulare.

Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

Umstellung einer Fahrerlaubnis in aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat)


Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung



Die Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nur möglich, wenn Sie im Besitz einer aktuellen EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat) sind.  Sie können die Erteilung/Verlängerung bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. Für die Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die ggf. erforderliche Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben.

 

Nachfolgend finden Sie die in Frage kommenden Formulare, aus denen die ggf. erforderlichen Eignungsnachweise ersichtlich sind.

Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Umstellung einer Fahrerlaubnis in aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat)