Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Beratung und Bearbeitung von Anträgen zum Thema Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Meister BAföG).
BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und des Ehegatten gedeckt ist.
AFBG / Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Berufliche Aufstiegsfortbildungen, wie zum Beispiel Meisterkurse und andere vergleichbare Lehrgänge, können im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) finanziell gefördert werden.
Bildungskredit

- Bildungskreditprogramm
Mit dem Bildungskreditprogramm wird Studierenden und Schülerinnen und Schülern zur Ausbildungsfinanzierung in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit neben oder zusätzlich zum BAföG zur Verfügung gestellt.
BAB - Berufsausbildungsbeihilfe
Auszubildenden in betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbildung und Teilnehmer/-innen an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) finanzielle Unterstützung erhalten.
Auskünfte und Formblätter erhalten sie ausschließlich bei der Bundesagentur für Arbeit.

