Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Öffentliche Jugendhilfe, insbesondere:
- Koordinierung und Förderung der Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
- Fachliche Stellungnahme zu Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien berühren
- Jugend- und Familienhilfeplanung
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendschutz
- Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie
- Kindertagesbetreuung, Tageseinrichtungen, Tagespflege
- Hilfen zur Erziehung
- Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfen für junge Volljährige
- Inobhutnahmen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- Familiengerichtshilfe
- Vormundschaftsgerichtshilfe
- Adoptionswesen
- Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Pflegschaften;
Beratung in Fragen des Kindesunterhalts - Beurkundungen in Kindschaftssachen
- Jugendgerichtshilfe
- Angelegenheiten der Kinderheime und -horte
- Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes
- Vollzug der Jugendschutzgesetze
- Vollzug der Artikel 118 bis 120 BayEUG
Leitbild des Amtes für Kinder, Jugend und Familie

Jugendämter gibt es in Deutschland überall seit 1923. Ihre Schaffung wurde damals durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz für alle "Bezirke" (die heutigen Landkreise) und kreisfreien Städte verbindlich. Jugendämter sind zweigliedrig, sie bestehen aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung. Diese Organisationsform wurde gewählt, um den freien Trägern der Jugendhilfe (Jugend- und Wohlfahrtsverbände) Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben.
Leitbild des AfJuF:
- Das Jugendamt berät den Landkreis bei der Entwicklung von Standards und bei der Bestimmung von Prioritäten in der Jugendhilfe auf der Basis des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) und anderer gesetzlicher Grundlagen
- Das Jugendamt steht den politischen Gremien des Landkreises zur fachlichen Beratung zur Verfügung
- Die Leistungen des Jugendamtes sind Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien, die von Flexibilität, Glaubwürdigkeit und Transparenz geprägt sind.
- Für das Jugendamt sind fachliche Planung und Evaluation die Grundlage aller Leistungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe
- Bei der Ausführung seiner Aufgaben achtet das Jugendamt auf das Verhältnis zwischen Kosten und Ergebnissen
- Durch optimale und kreative Nutzung seiner Möglichkeiten versucht das Jugendamt Ressourcen auszuschöpfen.
- Das Jugendamt fördert durch aufgabenorientierte Personalentwicklung die Kompetenz und Motivation seiner Mitarbeiter
Das Jugendamt arbeitet konstruktiv und partnerschaftlich mit anderen Institutionen und Organisationen im Sinne einer vernetzten Jugendhilfe zusammen.
Tagespflege: Informationen für Eltern und Tagesmütter

Wenn Sie eine Tagesmutter suchen, finden Sie hier Elterninformationen.
Wenn Sie Tagesmutter werden wollen, finden Sie hier Informationen für Tagespflegepersonen.
Die aktuellen Kurstermine finden Sie unter Veranstaltungen.
Persönliche Beratung und Informationen erhalten Sie bei:
Frau Andrea Auer
Tel.: 08671 / 502-141
Teilzeitausbildung - Netzwerkpartner

Ausbildung heißt Zukunft schaffen Potenziale entdecken und gewinnen!
Verwendung nur für Netzwerkpartner



