Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

- informiert und berät Sie zur rechtlichen Vertretung Volljähriger nach Unfall oder bei Krankheit, Behinderung, Gebrechlichkeit
- berät und unterstützt Sie bei Ihren Aufgaben als rechtliche Betreuer(in)
- erfüllt weitere Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) und Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
Rechtliche Betreuung
1992 trat das Betreuungsgesetz (BtG) an die Stelle des Vormundschaftsrechtes für Erwachsene.
Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Rechtsgeschäfte des Alltags wegen Krankheit, Behinderung oder Gebrechlichkeit nicht mehr selbst besorgen können, stellt das Gericht eine(n) rechtliche(n) Betreuer(in) zur Seite. Ihre Geschäftsfähigkeit, ihr Recht zu heiraten, zu wählen oder Testamente abzufassen bleiben jedoch erhalten.
Bedarfsgerechte Gestaltung des Betreuungswesens
Im Landkreis Altötting haben etwa 1,5% der Bevölkerung Unterstützung und Begleitung durch rechtliche Betreuer/innen. Überwiegend Angehörige aus dem engeren Familienkreis werden mit dieser Aufgabe betraut.
Ehrenamtliche rechtliche Betreuung für Volljährige
Möchten Sie etwas Sinnvolles für einen hilfsbedürftigen Menschen tun, wissen aber nicht so recht, wo Sie sich engagieren können? Steht für Sie der einzelne Mensch im Mittelpunkt? Sind Sie bereit, Verantwortung zu übernehmen und können den anderen trotzdem "anders" sein lassen? Dann sollten Sie sich bei mir über die Möglichkeit, eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung für Volljährige zu übernehmen, erkundigen!
Vorsorgliche Vollmachten und Verfügungen
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger regeln ihre rechtliche Vertretung im Notfall bereits in gesunden Tagen. Denn sie wissen: Auch Ehegatten sowie Eltern und volljährige Söhne und Töchter benötigen im Notfall eine Vollmacht, um sich gegenseitig rechtlich vertreten zu können. Andernfalls müssen Angehörige beim Vormundschaftsgericht eine rechtliche Betreuung beantragen.
Beratungsanspruch rechtlicher Betreuer/innen und Bevollmächtigter
Rechtliche Betreuer(innen) und Bevollmächtigte benötigen für die bestmögliche Versorgung ihrer Betreuten Informationen und Hilfen unterschiedlichster Art. Die Betreuungsstelle beantwortet Ihre Fragen und hilft Ihnen auch dabei, die geeigneten Ansprechpartner in anderen Institutionen zu finden.
Berufsbetreuer(in)
Manche überlegen sich, ob sie sich als Berufsbetreuer(in) selbständig machen können. Die Betreuungsstelle informiert Sie über die grundsätzlichen Möglichkeiten und Grenzen.
Veranstaltungsnachlese
Im Jahr 2006 hatten etwa 1.500 Menschen im Landkreis Altötting Unterstützung durch eine rechtliche Betreuung. Die meisten davon führten Angehörige aus der Familie.
Gut die Hälfte aller rechtlichen Betreuungen wurden wegen fortgeschrittenen Alterserkrankungen errichtet und geführt. Deshalb organisierte die Betreuungsstelle speziell für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen eine Fortbildung zum Thema
Menschen mit Demenz verstehen und betreuen
anbietet.
Es gibt viele Möglichkeiten, das Zusammenleben zwischen Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu erleichtern. Wenn man sich Zeit nimmt und den Betreffenden genauer beobachtet, findet man vieles, das man ausprobieren kann.

