
- Vollzug der Gemeindeordnung, insbesondere:
- Rechtsaufsicht über die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände
- Ortsrecht (auch Widersprüche) - ohne Beitragsrecht
(Erschließung, Straßenbau, Wasser Kanal - siehe Staatliche Rechnungsprüfungsstelle)
- Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Kommunalwahlen, Volksbegehren und -entscheide
- Ehrungen für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung
- Kommunales Stiftungswesen
- Gemeindegebietsänderungen
- Kommunales Namensrecht
- Volkszählung
- Vollzug der Trinkwasserverordnung
(Vertretung jedoch nur bei zentralen WV-Anlagen der Gemeinden/Zweckverbände und wasserrechtlich genehmigten Privatbrunnen) - Staatliche Finanzzuweisungen an Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Schulverbänden nach
- dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (ausgenommen Feuerwehrwesen)
- dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
- dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG)
- für Baulandbeschaffungs- und -erschließungsdarlehen
- Staatliche Finanzzuweisungen an Sportvereine für Übungsleiter
- Mitarbeit bei dere Unteren Denkmalschutzbehörde
- Staatliche Finanzzuweisungen für Denkmalpflege (Erhaltung und Sicherung) einschl. Zuschußverfahren nach dem "Entschädigungsfonds"
- Einwohnerzahlen und Gemeindefinanzdaten