Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Informationen und Beratung zu allen Kriegsopferfürsorgefragen
Wann kann ich Kriegsopferfürsorge beantragen?
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
- Beschädigte, die Grundrente nach § 31 BVG beziehen oder Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG haben
- Hinterbliebene, die Leistungen nach §§ 38 ff BVG beziehen (Witwen, Witwer, Waisen, Eltern)
Weitere Anspruchsberechtigte:
- Soldaten und Zivildienstleistende die eine Schädigung im Dienst erlitten haben
- Opfer von Gewalttaten
- Impfgeschädigte
- Politische Häftliche der ehem. DDR
- Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen der ehem. DDR
- Opfer einer hoheitlichen Maßnahme der ehem. DDR
Leistung der Kriegsopferfürsorge:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zuständig: Bundesagentur für Arbeit)
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfe in besonderen Lebenslagen

