- Prüfung der Haushaltssatzungen und Nachtragshaushaltssatzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Zweckverbände und kommunalen Stiftungen (im Benehmen mit der Kommunalaufsicht)
- Kassenprüfungen bei den Gemeinden bis 5000 Einwohner, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbänden, Zweckverbänden
- Prüfung der Jahresrechungen der Gemeinden bis 5000 Einwohner, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Zweckverbände
- Finanzstatistik und Schuldenstatistik der kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
- Beratung der Rechtsaufsicht (Kommunalaufsicht) in Finanzangelegenheiten der kreisangehörigen Gemeinden
- Stellungnahmen zur Finanzlage der Gemeinden bei Anträgen auf staatliche Förderung
- Beratung von Gemeinden im Beitragsrecht
- Bearbeitung von Widersprüchen in Beitrags- und Gebührenangelegenheiten des Ortsrechts (Erschließungsbeitrag, Straßenausbaubeitrag, Wasser und Kanal, Straßenreinigung, Hundesteuer) sowie im Vollzug des Gewerbe- und Grundsteuergesetzes