Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Informationen und Beratung zu allen Rentenangelegenheiten
Wer ist versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist dem Grunde nach als Pflichtversicherung angelegt. Das bedeutet, dass die Personen, die das Gesetz konkret bezeichnet, versicherungspflichtig sind. Dies betrifft z.B. alle Arbeitnehmer, aber auch einige Selbstständige sowie andere Personengruppen. Darüber hinaus bietet die gesetzliche Rentenversicherung den meisten anderen, nicht versicherten Personen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Nur solche Personengruppen, die ein eigenes Versorgungssystem haben, werden nicht in die Rentenversicherung einbezogen, wie z.B. Beamte.
Welche Rentenarten gibt es?
Renten wegen Alters
- Regelaltersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres
- Altersrente für langjährige Versicherte ab dem 63. Lebensjahr
- Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige ab dem 60. Lebensjahr
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr (bis 31.12.1951 Geborene)
- Altersrente für Frauen ab dem 60. Lebensjahr (bis 31.12.1951 Geborene)
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigten Bergleute ab dem 60. Lebensjahr
Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit
- Berufsunfähigkeitsrente (für vor dem 02.01.1961 Geborene)
- Erwerbsminderungsrenten
- Erwerbsminderungsrenten für Behinderte
Renten wegen Todes
- Witwen-/Witwerrente
- Waisenrente
- Erziehungsrente
- Verschollenheitsrente
Wo sind Rentenanträge zu stellen? Wo gibt es weitere Informationen?
Rentenanträge, Anträge zur Kontenklärung und sonstige Anträge in rentenrechtlichen Angelegenheiten können bei den Sozialämtern der Städte- und Gemeindeverwaltungen sowie beim Staatlichen Versicherungsamt im Landratsamt Altötting gestellt werden.
Außerdem werden zu den üblichen Sprechzeiten ganzjährig Beratungen in sämtlichen rentenrechtlichen Angelegenheiten vorgenommen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Deutsche Rentenversicherung - Bund

