Landschaftsschutzgebiete
Als Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Altötting sind folgende Gebiete ausgewiesen:
Salzachtal
Das Salzachtal umfaßt Teilgebiete der Gemeinden Haiming und Burgkirchen und der Stadt Burghausen. Größe: 1035 ha.
Kennzeichnung:
Flußbegleitende Auwälder, bewaldete Talhänge, Quellaustritte, Prallüberhänge an den Salzachdurchbrüchen, Wöhrseebecken und Steilhänge des Burgberges, Uferhang mit naturnaher Bestockung.
Bedeutung:
Geomorphologisch: Hang- und Steillagen.
Ökologisch: Auwälder mit allen Übergangszonen, Naturnahe Hangwälder, Vorkommen geschützter Tierarten.
Erholung: Wandern, baden, paddeln.
Steinhausener Burgberg
mit Quellsumpfgebiet, in der Gemeinde Erlbach gelegen, umfaßt ca. 35 ha.
Kennzeichnung:
Auffallende Erhebung mit umliegenden sumpfigen Niederungen.
Bedeutung:
Geomorphologisch: Burgberg und Quellsumpf.
Ökologisch: Abwechslungsreiche Landschaft mit artenreichen Trockenrasen und Hangquellmooren, Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten.
Erholung: Wandern.
Schloßberg Wald a.d. Alz
im Gemeindegebiet Garching. Größe 61 ha.
Kennzeichnung:
Flußbegleitender Höhenrücken mit wertvollem Hangwald, Nagelfluhabbruch im Alztal.
Bedeutung:
Geomorphologisch: Landschaftsbestimmender Höhenrücken mit geologischem Aufschluß (Schotter aus verschiedenen Eiszeiten).
Ökologisch: Naturnaher Buchenwald.
Erholung: Wandern, historische Bauten.
Mörnbachtal
Mörnbachtal mit anschließender Hochterrasse und Teilen der Osterwiese im Bereich des Marktes Tüßling und den Gemeinden Unterneukirchen und Garching. Größe: 750 ha.
Kennzeichnung:
Hangwaldbestände und Quellmoorbereiche.
Bedeutung:
Geomorphologisch: Bachtal mit anschließender Hochterrasse.
Ökologisch: Hangwaldbestände, Quellmoorbereiche.
Erholung: Wandern.
Mörnbachtal-Gries
Liegt zwischen den Städten Alt- und Neuötting.
Kennzeichnung:
Bachtal mit begleitenden, bewaldeten Hängen, bis in den bebauten Bereich der Städte hineinreichend. Größe 20 ha.
Bedeutung:
Geomorphologisch: Bachufer und Talhänge.
Erholung: Naherholung, Stadthygiene.



