Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

- Leitung des Landratsamtes als Staats- und Kreisbehörde einschl. der Einrichtungen des Landkreises
- Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung
- Vertretung des Amtes nach außen
- Entscheidungen über Grundsatzfragen aller Abteilungen
- Vorsitz im Kreistag und in den Ausschüssen (ausgenommen Rechnungsprüfungsausschuss)
- Vollzug der Beschlüsse der Kreisorgane
- Dienstaufsicht über das Staats- und Kreispersonal, Lenkung des Personaleinsatzes
- Vorsitz im Verwaltungsrat der Kreissparkasse
- Vorsitz im Verwaltungsrat des selbständigen Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen
- Rechtlicher Leiter des Staatlichen Schulamtes
- Zusammenarbeit mit Presse, Rundfunk und Fernsehen
- politische Angelegenheiten
- Leitung des Katastropheneinsatzes
- Ehrungen
Betreuung von Besucher/Besuchergruppen
Besucher oder Besuchergruppen werden bei ihrem Aufenthalt von der Geschäftsstelle des Landrats betreut. Die Betreuung kann folgende Punkte umfassen:
- Führung durch das Landratsamt
- Vorstellung wichtiger Aufgaben des Landratsamtes als Kreisbehörde und Untere Staatsbehörde (3-stufiger Aufbau: Ministerium - Regierung - Landratsamt)
- Vorstellung von Sachgebieten des Landratsamtes
Abfassen von Reden und Grußworten
Hier finden Sie wichtige Informationen, wenn Sie oder Ihr Verein / Ihre Firma / Ihre Organisation, Herrn Landrat zu einer Veranstaltung einladen möchten.
Zum Thema Reden von Herrn Landrat bei Veranstaltungen und schriftliche Grußworte für Festschriften und Broschüren möchten wir Sie über folgendes informieren:
Wenn Sie oder Ihr Verein / Ihre Firma / Ihre Organisation Herrn Landrat zu einer Veranstaltung einladen möchten, schicken Sie bitte eine Einladung an eine der folgenden Adressen:
Herrn Landrat
Erwin Schneider
Landkreis Altötting
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
oder
Email: lrlra-aoede
Bitte geben Sie in Ihrer Einladung folgendes an:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Vereins/der Firma/der Organisation des Einladenden
- Art der Veranstaltung
- Ort und Zeit der Veranstaltung
Bitte erwähnen Sie in Ihrer Einladung, wenn Herr Landrat eine kurze Rede (Dauer: in der Regel 5 Minuten) halten soll und/oder Sie ein schriftliches Grußwort für eine Festschrift oder eine Broschüre o.ä. benötigen.
Schreiben, Glückwunsch- und Dankschreiben von Herrn Landrat
Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Altötting, die in kultureller, sportlicher oder sonstiger Hinsicht eine besondere Leistung erbracht haben, erhalten ein Glückwunschschreiben von Herrn Landrat, in der Regel verbunden mit einem Buchgeschenk. Die Auswahl der Empfänger trifft Herr Landrat.
Darüber hinaus erhalten Altersjubilare, die mit Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting wohnen und ihren 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. Geburtstag vollenden, eine Glückwunschkarte von Herrn Landrat. Seniorinnen und Senioren ab dem 100. Geburtstag gratuliert Herr Landrat jährlich bei einem Besuch (sofern gewünscht).
Ehejubilare, die das 25. (Silberhochzeit) / 40. (Rubinhochzeit) / 50. (Goldene Hochzeit) Jubiläum ihrer standesamtlichen Trauung feiern können, erhalten ebenfalls eine Glückwunschkarte von Herrn Landrat. Zur Diamantenen Hochzeit (60. Hochzeitstag) und zur Eisernen Hochzeit (65. Hochzeitstag) gratuliert Herr Landrat im Rahmen eines Besuches (sofern gewünscht).
Planung und Durchführung von Veranstaltungen

Die Geschäftsstelle übernimmt die Organisationsangelegenheiten des Herrn Landrats, insbesondere die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, sofern diese nicht in die Zuständigkeit der Bereiche "Kommunale und soziale Angelegenheiten (Abteilung 3) und "Haupt- und Finanzverwaltung" (Abteilung 4) fallen.
Folgende Veranstaltungen des Landkreises / des Landrats werden federführend von der Geschäftsstelle organisiert.
- Sportlerehrung
(in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landessportverband, Kreis 7 - Altötting) - Kreisskimeisterschaften
- Wohltätigkeitsball
(in Zusammenarbeit mit der Caritas-Behindertenschule und -werkstatt) - Bürgermeister-Informationsfahrt
- Altbürgermeisterfahrt
- Treffen des Landrats mit den Medienvertretern
- Treffen des Landrats mit den Behördenleitern

