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Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Schriftzug SERVICE
  • Schriftliche und mündliche Auskünfte an Vertreter sämtlicher Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) über die Arbeit des Landratsamtes
  • Veröffentlichung von Pressemitteilungen

Informationen für die Medien

Die Unterrichtung von Presse, Rundfunk und Fernsehen über die Arbeit des Landratsamtes ist dem Landrat vorbehalten. Im Regelfall ist dieses Auskunftsrecht an die Mitarbeiter der Pressestelle delegiert.

Vertreter der Medien werden deshalb gebeten, ihre Anfrage nicht an die/den unmittelbar zuständige(n) Mitarbeiter/in des Landratsamtes zu richten, sondern an die Mitarbeiter der Pressestelle.

Den Text des Bayerischen Pressegesetzes finden sie hier.