Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

- Schriftliche und mündliche Auskünfte an Vertreter sämtlicher Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) über die Arbeit des Landratsamtes
- Veröffentlichung von Pressemitteilungen
Informationen für die Medien
Die Unterrichtung von Presse, Rundfunk und Fernsehen über die Arbeit des Landratsamtes ist dem Landrat vorbehalten. Im Regelfall ist dieses Auskunftsrecht an die Mitarbeiter der Pressestelle delegiert.
Vertreter der Medien werden deshalb gebeten, ihre Anfrage nicht an die/den unmittelbar zuständige(n) Mitarbeiter/in des Landratsamtes zu richten, sondern an die Mitarbeiter der Pressestelle.
Den Text des Bayerischen Pressegesetzes finden sie hier.

