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Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Schriftzug SERVICE
  • Ausländerwesen
  • Asylverfahrensrecht
  • Unterbringung von Asylbewerbern

Arbeitsaufnahme

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Wer als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland arbeiten will benötigt dafür eine spezielle Genehmigung zusätzlich zu seiner Aufenthaltserlaubnis. Diese Genehmigung können Sie im Ausländeramt beantragen.

Seit 01.01.2005 wurde die Arbeitserlaubnis, die bis dahin von der Agentur für Arbeit ausgestellt wurde, in die Aufenthaltserlaubnis integriert. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten. Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wollen, wenden Sie sich an den für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Mitarbeiter.

Aufenthaltsgenehmigung

WICHTIGE INFORMATION!!!

Ab 1. September 2011 werden die Aufenthaltstitel von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), also auch Deutschland, einheitlich nicht mehr als Klebeetikett, sondern als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat (Plastikkarte) ausgegeben.

Der eAT verfügt über einen kontaktlosen Chip, auf dem persönliche Daten, Nebenbestimmungen (Auflagen) sowie ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke von Ihnen gespeichert werden. Nähere Informationen über den eAT finden Sie in den beigefügten Unterlagen.

Die neuen elektronischen Aufenthaltstitel werden nicht vom Landratsamt Altötting, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Voraussichtlich wird es ab der Antragstellung mehrere Wochen dauern, bis Sie Ihren neuen eAT bei uns abholen können.

Die Beantragung eines Aufenthaltstitels ist ab 01.09.2011 nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich.  Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung, um einen Vorsprachetermin zur Beantragung des eAT zu vereinbaren. Für den Antrag auf Erteilung des neuen Aufenthaltstitels müssen alle Personen ab dem 6. Lebensjahr persönlich im Ausländeramt Altötting vorsprechen.

BITTE BEACHTEN SIE:
Ohne konkreten Termin kann KEINE Bearbeitung Ihres Antrages erfolgen. Der Antrag kann nicht während des allgemeinen Parteiverkehrs gestellt werden.

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) - Kurzinfo

Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

 

Wer als ausländischer Staatsangehöriger dauerhaft in Deutschland wohnen und leben möchte, benötigt dafür eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese können Sie bei den zuständigen deutschen Botschaften im Heimatland oder unter Umständen im Ausländeramt beantragen.

Wenn Sie Fragen zur Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung haben, wenden Sie sich an den für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Mitarbeiter.

EU-Staatsangehörige

Flagge der Europäischen Union
Flagge der Europäischen Union

Staatsangehörige aus den EU-Staaten genießen in der Regel im Bundesgebiet Freizügigkeit und können sich jederzeit im Bundesgebiet aufhalten.

Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates können Sie sich im Bundesgebiet anmelden und somit einen Wohnsitz begründen.

Unter den Voraussetzungen, dass

  • für den Aufenthalt der Lebensunterhalt einschließlich nötiger Krankenversicherung gesichert ist,
  • Wohnraum zur Verfügung steht,
  • ein gültiger Pass oder Personalausweis vorliegt und
  • keine strafrechtlichen Gründe entgegenstehen,

wird Ihnen eine Bescheinigung über das Bestehen des Freizügigkeitsrechts ausgestellt.

 

Wenn Sie Fragen zur Freizügigkeit von EU-Staatsangehörigen haben, wenden Sie sich an den für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Mitarbeiter.

Integrationskurs

Integration (© Pitopia/Spectal-Design, 2008)
Integration

Seit 01.01.2005 müssen ausländischen Staatsangehörigen die für einen Daueraufenthalt neu einreisen in der Regel einen Integrationskurs besuchen.

Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz wurde für ausländische Mitarbeiter eine Verpflichtung zur Integration geschaffen. Jeder ausländische Staatsangehörige der neu nach Deutschland einreist um sich hier dauerhaft nieder zu lassen und über keinerlei Deutschkenntnisse verfügt, ist verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen. Auch bereits länger in Deutschland ansässige ausländische Staatsangehörige können unter Umständen dazu verpflichtet werden, oder selber einen Kurs beantragen, wenn sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse erworben haben. Der Kurs umfasst 600 Stunden Sprachkurs und 60 Stunden Orientierungskurs in dem über Kultur und Gesetze in Deutschland informiert wird. Der Integrationskurs wird von verschiedenen Kursträgern in der Umgebung angeboten.

 

Nähere Informationen zu diesem Integrationskurs erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin, Renate Gaugler
(Erreichbarkeit: Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr)

Verpflichtungserklärung

Ausländische Staatsangehörige, die zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum brauchen, benötigen zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung unter Umständen eine Verpflichtungserklärung. Diese kann bei der Ausländerbehörde ausgestellt werden.

Ob Sie als Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben können, prüfen wir im Rahmen eines Gespräches bei uns. Je nach Namen Ihres Gastes wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Buchstabenbereiches.