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Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Schriftzug SERVICE
  • Katastrophen-Einsatzleitung, Katastrophenschutzpläne und erweiterter Katastrophenschutz, Warn- und Alarmdienst
  • Koordinierungsstelle für Aufgaben der zivilen Verteidigung
  • Feuerwehrwesen
  • Sofortmaßnahmen bei Gefahrgutunfällen
  • Hochwasserwarndienst, Unwetterschäden
  • Bundesleistungsgesetz (soweit nicht in anderen Sachgebieten)
  • Rettungsdienstgesetz

Sirenensignale im Landkreis Altötting

Elektronische Sirene

Der Landkreis Altötting kann die Bevölkerung mittels Sirenen flächendeckend warnen. Hierzu stehen dem Landkreis rd. 100 Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehren als auch zur Warnung der Bevölkerung zur Verfügung. Die Auslösung erfolgt analog, der Feuerwehralarmierung per Funksignal. Für den Bürger, wie für den aktiven Feuerwehrangehörigen sind nur zwei Signale zu unterscheiden:

Sirenensignal - Feueralarm

Bedeutung:
Signal dient zur Alarmierung der Feuerwehr

Verhaltensregeln:
Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal!
Achten Sie auf (ihre) Kinder, damit diese nicht durch Unwissenheit falsch reagieren!

Sirenensignal - Radiogerät einschalten, auf Durchsachen achten!

Bedeutung:
Signal dient zur Aufforderung der Bevölkerung: "Radio einschalten, auf Durchsagen achten!
(Hinweis: Zwischen Sirenensignal und Radiodurchsage können einige Minuten vergehen!)

Verhaltensregeln:
Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen! (Radio Bayern 3, od. Bayern 5 aktuell, od. Antenne Bayern, od. Radio Inn-Salzach-Welle/ISW

Helfen sie Kindern, älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!

Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!

Befolgen Sie die behördlichen Anweisungen!

Telefonieren Sie nur im Notfall! Fassen Sie sich kurz!

Katastrophenschutz

Natur:

Hochwasser/Unwetter

Technik:

Telefonausfall (Notruf)