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Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Schriftzug SERVICE
  • Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (-FQA-vormals Heimaufsicht)
  • Apotheken- und Heilpraktikerwesen
  • Unterbringungsgesetz
  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (ausgenommen Trinkwasserüberwachung - Sg31 Kommunalaufsicht)
  • Bestattungsrecht
  • Lebensmittelrecht (einschließlich Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht)
  • Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung
  • Tierische Nebenprodukte - Beseitigungsgesetz
  • Arzneimittelgesetz - Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken und im Reisegewerbe
  • Wahrnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung

Gesundheitsrecht

Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts sind insbesondere

Heilpraktikerrecht

Ginkgoblätter (Ginkgo biloba)
Ginkgoblätter (Ginkgo biloba)

Nach dem Heilpraktikergesetz (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein.

Unter Ausübung der Heilkunde ist "jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen" zu verstehen.

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (§ 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz) ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen. Das Landratsamt Altötting ist zuständig für Bewerber, deren Wohnsitz bzw. künftiger Betätigungsort sich im Landkreis Altötting befindet. Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 2 Abs. 1 Buchstabe i Heilpraktikergesetz) findet zentral beim Landratsamt München statt.

Einzelheiten des Erlaubnis- und Überprüfungsverfahrens finden sie hier.

Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (-FQA-vormals Heimaufsicht)

Junge Hand, alte Hand
(© Pitopia / Alexander Raths, 2011)

Die im Landkreis Altötting befindlichen Senioren- und Pflegeheime, sowie die Behinderteneinrichtungen für erwachsene behinderte Menschen, unterstehen der Aufsicht der oben genannten Fachstelle, die dem Sachgebiet 64 -Gesundheits- und Veterinärwesen-  zugeordnet ist.
Diese Fachstelle ist vorrangig damit betraut, die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner/-innen zu vertreten und zu sichern, d.h. die Beachtung der Vorgaben des Pflege-und Wohnqualitätsgesetzes und der dazugehörigen Ausführungsverordnung durch die Einrichtungsträger, zu überwachen. Insbesondere beinhaltet dies darauf zu achten, dass in den stationären Einrichtungen eine fachgerechte Betreuung und Pflege der Bewohner/innen durch ausreichendes und fachlich qualifiziertes Personal sichergestellt wird.
Die Überwachung der stationären Einrichtungen geschieht in der Regel durch unangemeldete Überprüfungen, mindestens einmal pro Jahr.
Eine Übersicht über die stationären Einrichtungen im Landkreis Altötting finden sie unter:

Alten- und Pflegeheime im Landkreis Altötting

Behinderteneinrichtungen im Landkeis Altötting


Das Ergebnis der durchgeführten Prüfungen wird in einem Prüfbericht festgehalten.

„Wichtiger Hinweis:

Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogenen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA.

Das Fehlen eines Prüfberichts einer Einrichtung bedeutet  daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen, von der FQA überprüft wurde.“

Prüfberichte der einzelnen Einrichtungen

BRK Seniorenzentrum Altötting

Prüfbericht (14.03.2012)

Curanum Pflege- und Betreuungszentrum St. Georg, Altötting

Prüfbericht (07.12.2011)

PUR VITAL Seniorenpark Alztal, Garching

Prüfbericht (19.09.2011)

Innpark Seniorenzentrum, Neuötting

Prüfbericht (01.12.2011)

Seniorenheim Toerringhof, Töging a. Inn

Prüfbericht (11.01.2012)

Die Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen ist gleichzeitig Ansprechpartner bei Fragen, die den Betrieb von stationären Einrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderung betreffen.

Lebensmittelrecht (einschl. Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht)

Dieser Bereich umfaßt insbesondere folgende Zuständigkeiten:

  • Verwaltungsmäßige Abwicklung der Überwachungsmaßnahmen und amtlichen Untersuchungen ("Fleischbeschau") nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
  • Gebührenerhebung für Überwachungsmaßnahmen und amtliche Untersuchungen nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
  • Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen

Die Fachaufgaben, einschließlich der Überwachungstätigkeit vor Ort, werden von der Abteilung 8 (Amt für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit) wahrgenommen.

Kostenverzeichnis des Landratsamtes Altötting für die Fleisch- und Geflügelfleischbeschau

Unterbringungsrecht

Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maße die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, kann in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass andere Möglichkeiten keine Aussicht auf Erfolg haben. Eine Einweisung ist grundsätzlich nur aufgrund einer richterlichen Anordnung möglich. In unaufschiebbaren Fällen ist unter eng begrenzten Voraussetzungen eine sofortige vorläufige Unterbringung durch Anordnung des Landratsamtes oder durch die Polizei zulässig.

Veterinärrecht

Paragraphenzeichen
(© Pitopia / Grafikwerkstatt, 2008)

Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet des Veterinärrechts sind insbesondere