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Apothekenrecht

Das Landratsamt ist zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken im Landkreis. Darunter fallen z.B.:

  • Erlaubnisse zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke
  • Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Heimträgern

In fachlichen Belangen bedient sich das Landratsamt bei diesen Aufgaben des von der Regierung von Oberbayern bestellten ehrenamtlichen Pharmazierates.