Apothekenrecht
Das Landratsamt ist zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken im Landkreis. Darunter fallen z.B.:
- Erlaubnisse zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke
- Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Heimträgern
In fachlichen Belangen bedient sich das Landratsamt bei diesen Aufgaben des von der Regierung von Oberbayern bestellten ehrenamtlichen Pharmazierates.

