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Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Schriftzug SERVICE

Alle Fragen zu den Themen Waffen- und Sprengstoffrecht

 

 

 

 

Aktuelle Änderungen im Waffenrecht

Gesetzesänderung

Der Bundestag beschloss am 22. Februar 2008 zahlreiche Änderungen des Waffengesetzes, die überwiegend bereits am 1. April 2008, teils aber auch erst in zwei Jahren in Kraft treten; teils gelten Übergangsregelungen bis 30. September 2008. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick (bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an ihre örtliche Waffenbehörde, d. h. an das für Sie zuständige Landratsamt bzw. an die für Sie zuständige kreisfreie Stadt):

 

Sportschützen

Sportschützennachwuchs

Markierung und Registrierung von Waffen

Erbwaffen

Anscheinswaffen

Softair-Waffen

Messer

Hieb- und Stoßwaffen

Distanz-Elektroimpulsgeräte (sog. Air-TASER)

Vorderschaftrepetierflinten

LEP-Waffen

Wechsel- und Austauschsysteme

Regelung zum Transport von Waffen

Anzeigepflicht bei einem Wegzug ins Ausland

Regelungen zur Mitnahme oder Einfuhr von Waffen in oder aus Drittstaaten