Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
"Ölunfälle sind dem Landratsamt anzuzeigen (zu melden)"
Nur durch laufende Kontrollen, durch funktionierende Sicherheitseinrichtungen und Überwachungssysteme kann das Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen verhindert werden. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand und für die Kontrollen und Prüfungen verantwortlich.
Zum Schutz der Gewässer sind Sichtkontrollen, laufende Überwachungen der Behälter, der Leckanzeigengeräte und Überfüllsicherungen erforderlich. Bei allen unterirdischen Behältern und Rohrleitungen ist die Überwachung durch private Sachverständige nach § 22 VAwS erforderlich. Oberirdische Heizölanlagen mit mehr als 10.000 Liter sind wiederkehrend alle 5 Jahre durch Sachverständige überprüfen zu lassen.
Als Sicherheitseinrichtungen gelten:
- Auffangraum
- Leckanzeige
- Doppelwandigkeit oder Schutzrohr bei erdverlegten Rohrleitungen
- Überfüllsicherungen
- Standanzeigen
- Leckagesensoren