Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

- Genehmigung, Überwachung und Anordnung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Überwachung und Anordnung bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Anordnung zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen Regelungen des verhaltensbezogenen Immissionsschutzes
- Vollzug der Störfallverordnung

