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Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

Schriftzug SERVICE
  • Überwachung von Nutztierhaltungen und sonstigen nach dem Tierschutzrecht überwachungspflichtigen Einrichtungen und Betrieben
  • Beseitigung und Ahndung tierschutzwidriger Zustände
  • Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz
  • Information und Beratung von Tierhaltern

Tierschutz

Der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere ist selbstverständlicher Bestandteil der Berufsausübung des Tierarztes. Insbesondere die Amtstierärzte sind der erste Ansprechpartner bei allen Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Tierschutz. Als Abteilung des Landratsamtes ist das Veterinäramt für die fachliche Beurteilung von tierschutzrechtlichen Problemen zuständig. Die Amtstierärzte üben aber auch eine beratende Funktion aus, um solche Probleme schon im Vorfeld zu verhindern.

Hundehaltung

Welpen
Welpen (© Corel Gallery)

Das Veterinäramt überprüft private Hundehaltungen meist aufgrund eingegangener Meldungen oder Anzeigen über tierschutzrechtliche Verstöße. Gewerbliche Hundehaltungen, Hundezuchten, Hundeausbildung oder Hundepensionen werden überwacht und in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Das Veterinäramt hat hierbei auch eine beratende Funktion. Hundehalter können sich über rechtliche Vorschriften informieren. Benötigt man für die gewerbliche Ausübung einer Tätigkeit mit Hunden einen Sachkundenachweis, so kann dieser durch eine entsprechende Prüfung im Veterinäramt erworben werden. Hundeausstellungen oder sonstige Veranstaltungen mit Hunden müssen angemeldet und genehmigt werden.

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Kampfhunde

American Staffordshire
American Staffordshire (© Corel Gallery)

Das Veterinäramt hat bei der Haltung und Genehmigung von Kampfhunden nur eine fachlich beratende Funktion für die Gemeinden, in deren Zuständigkeit das Genehmigungsverfahren liegt. Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner im Bezug auf Haltungsgenehmigungen ist das Sachgebiet 61 im Landratsamt.

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