Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan

- Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchenfall (Tierseuchenrecht) einschließlich Entschädigungen und Beihilfen
- Durchführung von systematischen Bekämpfungsprogrammen
- Überwachung des Viehverkehrs
- Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von lebenden Tieren und Waren
- Beratung von Tierhaltern und Tierärzten
Tierseuchenbekämpfung
Das öffentliche Interesse an der Tierseuchenbekämpfung begründet sich nicht nur aus den enormen volkswirtschaftlichen Auswirkungen vieler Tierkrankheiten, sondern auch aus dem notwendigen Schutz des Menschen vor übertragbaren (Tier-)Krankheiten. Das Veterinäramt koordiniert freiwillige und staatlich angeordnete Bekämpfungsprogramme, trifft Vorkehrungen für den Fall eines Seuchenausbruchs und versucht Krankheiten bereits im Vorfeld durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu verhindern. Wegen der Bedeutung einer schnellen und gezielten Datenverarbeitung für die Organisation von Bekämpfungsmaßnahmen erstreckt sich dies auch auf die Betreuung der fachspezifischen EDV-Programme.

