Neue Öffnungszeiten und Testkategorien im Corona-Testzentrum am Kreishallenbad

01. Juli 2022: Geänderte Fassung der Corona-Testverordnung erfordert Anpassungen.

Mit der Neufassung der Corona-Testverordnung (TestV) vom 29.06.2022 wurden bekanntlich die kostenfreien Bürgertests für alle eingeschränkt. Die Änderungsverordnung ist bereits in Kraft getreten und hat auch Anpassungen bei den Öffnungszeiten und den angebotenen Testkategorien im Landkreis-Testzentrum zur Folge, die ab sofort gelten:

Das Landkreis-Testzentrum ist ab sofort von Montag bis Freitag, jeweils von 14 bis 18 Uhr, sowie am Sonntag von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Testtermine können unter www.testzentrum-aoe.de gebucht werden, zudem ist die Telefonhotline weiterhin montags sowie mittwochs in der Zeit von 9 bis 11 Uhr zur Terminbuchung besetzt.

Im Testzentrum am Kreishallenbad werden weiterhin nur vollständig kostenfreie Testungen und damit keine Testungen mit Kosteneigenanteil angeboten. Insoweit ist auf die privaten Anbieter (Arztpraxen, Apotheken, weitere Leistungserbringer) zu verweisen. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht zu den weiteren Teststellen im Landkreis ist auf der Homepage des Landratsamtes einsehbar.

Ab sofort werden am Landkreis-Testzentrum ausschließlich die nachfolgend aufgelisteten Testkategorien angeboten:

Antigen-Schnelltest

Es können ausschließlich für die nachfolgend genannten Personengruppen weiterhin kostenfreie Schnelltests angeboten werden, wobei die Testgründe durch entsprechende Nachweise belegt werden müssen:

-      Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag

-      Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

-      Schwangere bis zum Ende des zweiten Trimenons

-      Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen

-      Besucher und Behandelte oder Bewohner in medizinischen Einrichtungen:

o   Krankenhäuser

o   Rehabilitationseinrichtungen

o   stationäre Pflegeeinrichtungen

o   Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

o   Einrichtungen für ambulante Operationen

o   Dialysezentren

o   ambulante Pflege

o   ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe

o   Tageskliniken

o   Entbindungseinrichtungen

o   ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

-      Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen  Budgets beschäftigt sind

-      Pflegende Angehörige

-      Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

-      Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)

PCR-Test

PCR-Tests sind im Testzentrum des Landkreises ausschließlich nach einem positiven Selbst- oder Schnelltest, zur Freitestung sowie vor stationären und ambulanten Einrichtungsaufenthalten und für Pflegekräfte mit Berechtigungsschein möglich.

 

Umfassende Informationen zum Testangebot im Testzentrum am Kreishallenbad sind auf der Hompage des Landratsamtes einsehbar.