Unternehmen können Energie-Härtefallhilfen beantragen

05. April 2023: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bayern, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen infolge der Energiekrise betroffen sind, können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.

Die Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gilt zunächst für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023.

Anträge können direkt durch das Unternehmen selbst oder durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über die elektronische Antragsplattform gestellt werden.

Ausführliche Informationen zur Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen und zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/ und in den FAQs.

Ihre Fragen können Sie per E-Mail an Haertefallhilfe@stmwi.bayern.de stellen oder Sie wenden sich an die eingerichtete Hotline unter 089 5790 5005. Sie erreichen die telefonische Hotline werktags von 8 bis 18 Uhr.