Zutritt ins Landratsamt Altötting nur mit 3G-Nachweis
Ab Montag, 13. Dezember, erhalten nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt ins Landratsamt Altötting. Dies gilt auch für alle Außenstellen.
Die Überprüfung des 3G-Nachweises erfolgt im Hauptgebäude durch den Sicherheitsdienst im Eingangsbereich (in den Außenstellen durch einen Mitarbeiter der Behörde). Der Nachweis eines negativen Tests erfolgt über ein Testat einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schnelltests sind maximal 24 Stunden, PCR-Tests maximal 48 Stunden nach Abstrich gültig. Auch ein Arbeitgebertest durch geschultes Personal wird anerkannt. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich.
Um Ansteckungsrisiken zu vermeiden, werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren. Wo immer es möglich ist, werden die Anliegen auch telefonisch oder schriftlich bearbeitet.
In allen Räumlichkeiten der Behörde müssen die Bürgerinnen und Bürger FFP2-Masken tragen.