Informationen zu Corona
Ich wurde positiv auf Corona getestet – was bedeutet das für mich?
Seit 1. März 2023 gelten für positiv Getestete keine gesetzlichen Einschränkungen mehr. Wir bitten aber weiterhin alle positive Getesteten um ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Mitmenschen, beispielsweise durch Kontaktreduktion oder Kontaktvermeidung und das Tragen von Schutzmasken.
So kann es sinnvoll sein, sich zu Hause zu isolieren und den Kontakt zu den anderen Haushaltsangehörigen zu reduzieren bzw. den Kontakt zu Personen, bei denen eine Covid-Infektion möglicherweise einen schweren Verlauf nehmen könnte (wie z.B. Ältere oder chronisch Kranke), zu vermeiden.
Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, so melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder wählen Sie außerhalb der Sprechstunden die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116 117.
In lebensbedrohlichen Notfällen (zum Beispiel akuter Atemnot) wählen Sie den Notruf 112.
Ausführliche Informationen finden Sie hier https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/infektion/#positiv-getestet
Allgemein gelten die Regelungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
und der Schutzmaßnahmenverordnung
Die Corona –Infektion wurde durch einen PCR-Test nachgewiesen?
Wenn ein PCR-Test positiv war, bitten wir Sie, unseren kurzen Fragebogen zur Selbstauskunft auszufüllen und diesen per Mail an das Gesundheitsamt Altötting (selbstauskunft.corona@lra-aoe.de) zu schicken.
Eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung durch das Gesundheitsamt erfolgt bei vollständig ausgefülltem Selbstauskunftsbogen in der Regel nicht mehr.
Bitte beachten Sie, dass Fragebögen, die von Einwohnern anderer Landkreise an uns gesendet werden, leider nicht bearbeitet werden können.
Maskenpflicht – Wo gibt es sie noch?
Bundesweit gilt für Besucher und Besucherinnen – ausgenommen Kinder unter 6 Jahren – FFP2 –Maskenpflicht in folgenden medizinischen Einrichtungen:
- Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
- voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und Praxen aller Heilberufe
- Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
Eine Übersicht zu infektionsschutzrechtlichen Maskenpflichten ab 01. März 2023 finden Sie hier https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2023/03/20230301_maskenpflichten.pdf
Impfungen sind ein wichtiger Beitrag, um sich vor schweren Folgen einer Corona-Infektion zu schützen. Eine Auffrischungsimpfung kann den Schutz vor einer schweren Erkrankung noch einmal deutlich verbessern.
Impfmöglichkeiten im Landkreis Altötting
Die kommunalen Impfzentren in Bayern wurden Ende 2022 geschlossen. Unverändert ist die Corona-Schutzimpfung bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten möglich.
Umfangreiche Informationen zur Corona-Impfung (z.B. zu den verschiedenen Impfstoffen und zum aktuell geltenden Impfschema) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit
https://www.zusammengegencorona.de/
und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte unterstützen Sie auch bei ihrer individuellen Impfentscheidung.
Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Corona-Impfungen?
Falls Sie einen Nachweis über Ihre Corona-Impfungen in einem kommunalen Impfzentrum benötigen (z. B. bei Verlust des Impfausweises), können Sie sich bis 31.03.2023 an das Impfarchiv des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wenden. Schicken Sie bitte Ihr unterschriebenes Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise das Impfdatum und Impfzentrum) an:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Impfarchiv
Schweinauer Hauptstr. 80
90441 Nürnberg
oder per Mail an impfarchiv-auskunft@lgl.bayern.de
Sollten Ihre Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, wird Ihnen ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an Ihre aktuelle Meldeadresse übersandt. Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID-19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert.
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten kostenlose Corona-Schutzimpfungen in Hausarztpraxen. Personen, die eine Impfserie mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben, können vier Wochen nach der letzten Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft werden. Weitere Informationen finden Sie hier
https://www.zusammengegencorona.de/information-for-ukrainian-refugees/?articlefilter=all
Біженці з України можуть отримати безкоштовні щеплення від коронавірусу у лікарів загальної практики та в аптеках. Ті, хто раніше вже отримав щеплення вакциною, яку не було допущено в ЄС, наразі мають змогу отримати щеплення вакциною, що допущена в ЄС, за умови, що з моменту останнього щеплення вже пройшло чотири тижні. Ви можете знайти більше
https://www.zusammengegencorona.de/information-for-ukrainian-refugees/?articlefilter=all
Wir empfehlen Ihnen weiterhin: Schützen Sie sich und andere mit den AHA+L-Regeln!
Das Coronavirus wird hauptsächlich über Tröpfchen und Aerosole übertragen, die von infizierten Personen beim Husten und Niesen, aber auch beim Atmen, Sprechen und Singen freigesetzt werden. In geschlossenen Räumen erhöht sich die Ansteckungsgefahr.
Um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen, ist es deshalb wichtig, die AHA+L-Regeln einzuhalten:
- Abstand halten: Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen senkt das Risiko einer Ansteckung. Das gilt besonders in Innenräumen, wie beispielsweise beim Einkaufen.
- Hygiene beachten: Befolgen Sie die Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen.
- Alltagsmaske nutzen: Es ist weiterhin sinnvoll, in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, eine Maske zu tragen. Auch im Freien z. B. bei großen Menschenansammlungen oder wenn Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können, senkt das Tragen einer Maske das Ansteckungsrisiko.
- Lüften: In geschlossenen Innenräumen zusätzlich wichtig: Lüften Sie in regelmäßigen Abständen für einige Minuten.
Corona-Informationen in anderen Sprachen:
https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/aktuelles/corona-informationen
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-covid
Informationen in Gebärdensprache
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Wissen über Corona in leichter Sprache
https://www.zusammengegencorona.de/leichtesprache/?
https://www.bundesregierung.de/breg-de/leichte-sprache/corona-virus
Long COVID ist der Oberbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sein können. Der Begriff „Long COVID“ umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Ansteckung mit dem Coronavirus fortbestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten. Beschwerden, die noch nach drei Monaten bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren, werden als Post-COVID-Syndrom bezeichnet.
Hier https://www.longcovid-info.de/ finden Sie Informationen und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema.
Das Gesundheitsamt informiert
Bislang wurden im Landkreis Altötting 62179 Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen.
61712 Landkreisbürger/Innen sind bislang wieder gesundet.
417 Personen sind an der Erkrankung verstorben.
Hinweis: Da die Nennung der Zahl der Personen, die zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen verpflichtet sind und die Meldung des "Genesenen-Status" aufgrund der aktuellen Entwicklung kaum mehr Aussagekraft haben, werden diese Angaben zukünftig nicht mehr angeführt.
Weitere Informationen zu Varianten/Mutationen des Corona-Virus finden Sie hier unter „Allgemeine Fragen“.
Die tagesaktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Altötting finden Sie hier.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Corona-Virus finden Sie hier auf der Seite des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Corona - Das Impfzentrum informiert
Hier finden Sie Informationen des Impfzentrums Altötting.