Öffentliche Wasserversorgung Burghausen
Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze;
Zu Tage fördern und Entnehmen von Grundwasser auf den Grundstücken Fl.Nr. 266/2 (Brunnen I) und Fl.Nr. 369/1 (Brunnen II) der Gemarkung Raitenhaslach bei Laimgruben sowie zum Zu Tage leiten und Entnehmen von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 413/5 der Gemarkung Raitenhaslach (Horizontalbrunnen Hitzler) für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Burghausen
Die wasserrechtliche Bewilligung für das Zu Tage fördern und Entnehmen von Grundwasser auf den Grundstücken Fl.Nr. 266/2 (Brunnen I) und Fl.Nr. 369/1 (Brunnen II) der Gemarkung Raitenhaslach bei Laimgruben sowie zum Zu Tage leiten und Entnehmen von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 413/5 der Gemarkung Raitenhaslach (Horizontalbrunnen Hitzler) für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Burghausen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 22.05.2023, Az. 21-6421.0/10 erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Pläne liegen ab dem 05.06.2023 bis einschließlich 19.06.2023 während der Dienststunden bei der Stadt Burghausen, der Gemeinde Burgkirchen a.d. Alz und bei der Verwaltungsgemeinschaft Emmerting zur Einsichtnahme aus. Bescheid und Planunterlagen können auch im Internet unter der Adresse www.lra-aoe.de/aktuelles/laufende-verwaltungsverfahren-mit-oeffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Änderungsbescheid auch gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Änderungsbescheides erhalten haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz -BayVwVfG-).