Änderung der Fahrzeugpapiere (Technische Änderung)
Bitte beachten Sie:
- Sollten sich technische Änderungen am Fahrzeug ergeben, müssen diese unverzüglich der Kfz-Zulassungsbehörde zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere mitgeteilt werden.
- Es muss eine neue eVB (elektronische Versicherungsbestätigungen) vorgelegt werden, wenn sich die Fahrzeug- und Aufbauart ändert.
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen!
- Fahrzeugbrief / ZBII (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein / ZBI (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Technisches Gutachten (nur Original) eines amtl. Sachverständigen.