Rote Oldtimer-Kennzeichen
Bitte beachten Sie:
- Es ist möglich, für Fahrzeuge die vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und nur für Oldtimer-Veranstaltungen oder für Probe- und Bewegungsfahrten verwendet werden, Oldtimer-Kennzeichen zu beantragen.
- Es können auch mehrere Fahrzeuge für ein Oldtimer-Kennzeichen gemeldet werden.
- Ohne gültige Hauptuntersuchung kann keine Zulassung erfolgen!
- Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann ebenfalls keine Zulassung erfolgen!
- Es werden nur eVB's (elektronische Versicherungsbestätigungen) zum Abruf über einen 7-stelligen Code akzeptiert!
- In Bayern können Fahrzeuge nur noch dann zugelassen werden, wenn die Kontendaten für die Einziehung der Kfz-Steuer bekannt gegeben werden und keine Steuerschuld (Rückstände) bestehen.
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen!
- Formloser Antrag mit entsprechender Begründung
- Polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (bei der Gemeinde zu beantragen)
- Verkehrszentralregisterauszug (wird vom Landratsamt angefordert)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Fahrzeugbrief(e) / ZBII (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Nachweis über das Baujahr und FIN
- Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
- Kontodaten vom dem die Kfz-Steuer abgebucht werden kann.