Umschreibung Fahrzeug - nicht in AÖ zugelassen, ausser Betrieb gesetzt
Bitte beachten Sie:
- Zulassungen sind ab 01.03.2007 nur noch am Hauptwohnsitz möglich (bisher war der Standort entscheidend)!
- Ohne gültige Hauptuntersuchung kann keine Zulassung erfolgen!
- Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann ebenfalls keine Zulassung erfolgen!
- In Bayern können Fahrzeuge nur noch dann zugelassen werden, wenn die Kontendaten für die Einziehung der Kfz-Steuer bekannt gegeben werden und keine Steuerschuld (Rückstände) bestehen.
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen!
- Fahrzeugbrief / ZBII (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / ZBI (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Deutschen gültigen Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
(Für den Reisepass benötigen Sie eine Meldebescheinigung der Gemeinde) - Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung des Fahrzeuges nicht selbst vornimmt
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Kontodaten von dem die Kfz-Steuer abgebucht werden soll (SEPA-Lastschriftmandat).
Zusätzlich benötigen Firmen:
- Einen Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Nachweis über die Gültigkeit der HU (TÜV,DEKRA).
- bei Omnibussen und Fahrzeugen über 7,5 t einen Nachweis über die SP (Sicherheitsprüfung)