Zulassung Fahrzeug - in AÖ zugelassen, ausser Betrieb gesetzt
Bitte beachten Sie:
- Zulassungen sind ab 01.03.2007 nur noch am Hauptwohnsitz möglich (bisher war der Standort entscheidend)!
- Ohne gültige Hauptuntersuchung kann keine Zulassung erfolgen!
- Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann ebenfalls keine Zulassung erfolgen!
- Es werden nur eVB's (elektronische Versicherungsbestätigungen) zum Abruf über einen 7-stelligen Code akzeptiert!
- In Bayern können Fahrzeuge nur noch dann zugelassen werden, wenn die Kontendaten für die Einziehung der Kfz-Steuer bekannt gegeben werden und keine Steuerschuld (Rückstände) bestehen.
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen!
- Fahrzeugbrief / ZBII (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Grüne Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / ZBI (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt
- Deutschen gültigen Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
(Für den Reisepass benötigen Sie eine Meldebescheinigung der Gemeinde) - Kontodaten von dem die Kfz-Steuer abgebucht werden soll (SEPA-Lastschriftmandat).