Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
Halterbestätigung / Halterauskünfte
Eine Halterbestätigung oder Datenbestätigung kann für Behörden, Fahrzeughalter, Autohäuser oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.
Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben. Diese Auskunft können Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen beantragen. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag mit Begründung schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Benötigte Unterlagen für eine Halter- oder Datenbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
- bei Verkäufen: lückenloser Nachweis vom letzten eingetragenen Halter bis zum jetzigen Käufer
Benötigte Unterlagen für eine Halterauskunft
Wenn Sie persönlich vorbeikommen:
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
(den Antrag können Sie auch in der Behörde erhalten und ausfüllen) - Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Wenn Sie den Antrag per Post oder per Mail schicken:
- vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
- oder selbst verfasste Begründung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
- bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie Ausweise (in Kopie) des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr