Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.

Zweck
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Gegenstand
Wohngeld wird für Mietwohnungen und vergleichbaren Wohnraum als Mietzuschuss, für selbstgenutztes Eigentum und vergleichbaren Wohnraum als Lastenzuschuss gewährt.

Anspruchsberechtigte

  • Mietzuschuss können auf Antrag erhalten: Mieter von Wohnraum oder Heimbewohner
  • Lastenzuschuss können auf Antrag erhalten: Eigentümer von selbstbewohnten Wohnraum

Die Miete sowie die Belastung für den Wohnraum sind nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag berücksichtigungsfähig. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe der Gemeinde. Näheres hierzu können Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde erfragen (siehe Ansprechpartner).

Leistungshöhe

In welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • dem Gesamteinkommen
  • der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung für den Wohnraum
  • eventuell zu gewährende Freibeträge

Um Wohngeld zu erhalten, muss die wohngeldberechtigte Person einen Antrag stellen (siehe Formulare).

Empfänger von sog. Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.

Auszubildende und Studierende können nur unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten.

Kein Anspruch auf Wohngeld besteht soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.

Der zur Berechnung des Wohngeldanspruchs notwendige Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss enthält die erforderlichen Fragen zur Person, zu den Haushaltsmitgliedern, zum Wohnraum und zur Miete bzw. Belastung für den Wohnraum. Für die im Antrag gemachten Angaben müssen dem Wohngeldantrag entsprechende Nachweise beigefügt werden.

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Wohngeld ist zusammen mit den notwendigen Nachweisen dem Landratsamt Altötting zu übermitteln.

Seit 01.01.22 ist alternativ eine digitale Antragsstellung unter folgendem Link möglich.

Wohngeld wird frühestens ab dem Monat der Antragsstellung gewährt.

Bitte beachten Sie, dass aktuell mit sehr langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Aufgrund der individuellen Fallkonstellationen kann eine abschließende Auflistung aller erforderlichen Unterlagen hier nicht erfolgen.

Grundsätzlich gilt: Alle im Antrag gemachten Angaben sind anhand entsprechender Nachweise zu belegen.

Insbesondere werden benötigt:

Nachweis über sämtliche Einnahmen aller Haushaltsmitglieder

Bei Mietzuschuss: Wohngeld- unverbindliche Check-Liste: Unterlagen Mietzuschuss (inkl. Nachweis über die Miete (z. B. Mietvertrag, Mieterhöhung))

Bei Lastenzuschuss: Wohngeld – unverbindliche Check-Liste: Unterlagen Lastenzuschuss (inkl. Nachweis über die Belastung für den Wohnraum (z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung))

keine

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Fenzl, Simone
+49 8671 502840 +49 8671 502 71 840 4.08
Simone Fenzl
Zimmer: 4.08
Telefon: +49 8671 502840
Fax: +49 8671 502 71 840
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Gaßner, Verena
+49 8671 502862 +49 8671 502 71 862 4.07
Verena Gaßner
Zimmer: 4.07
Telefon: +49 8671 502862
Fax: +49 8671 502 71 862
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Harrer, Selina
+49 8671 502839 +49 8671 502 71 839 4.07
Selina Harrer
Zimmer: 4.07
Telefon: +49 8671 502839
Fax: +49 8671 502 71 839
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Lippl, Stephan
+49 8671 502855 +49 8671 502 71 855 4.06
Stephan Lippl
Zimmer: 4.06
Telefon: +49 8671 502855
Fax: +49 8671 502 71 855
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Rabenseifner, Karin
+49 8671 502843 +49 8671 502 71 843 4.05
Karin Rabenseifner
Zimmer: 4.05
Telefon: +49 8671 502843
Fax: +49 8671 502 71 843
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Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Ruhaltinger, Lisa
+49 8671 502 842 +49 8671 502 71 842 4.06
Lisa Ruhaltinger
Zimmer: 4.06
Telefon: +49 8671 502 842
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Bahnhofstraße 38
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Steinfellner, Anja
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Anja Steinfellner
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