Finanzverwaltung
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kreiskasse
Montag - Mittwoch
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Ansprechpartner | Bereich | Sachgebiet | Zimmer | Fax | Telefon | Zusatzinformation | Nachname | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Albert Eglseer (Sachgebietsleiter) | Haupt- und Finanzverwaltung | Finanzverwaltung | 3.10 |
08671 50271310 |
08671 502310 |
albert.eglseerlra-aoede | Sachgebietsleiter |
Eglseer (Sachgebietsleiter) |
Christian Kagerer (Kassenleiter) | Haupt- und Finanzverwaltung | Finanzverwaltung | E.15 |
08671 50271515 |
08671 502515 |
christian.kagererlra-aoede | Kassenleiter |
Kagerer (Kassenleiter) |
Richard Neubeck (Abteilungsleiter, Kreiskämmerer) | Haupt- und Finanzverwaltung |
Finanzverwaltung
Hauptverwaltung Informationstechnik Personalverwaltung |
3.09 |
08671 50271309 |
08671 502309 |
richard.neubecklra-aoede | Abteilungsleiter, Kreiskämmerer |
Neubeck (Abteilungsleiter, Kreiskämmerer) |

Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan
- Haushaltswesen
- Finanzausgleich, Finanzstatistik
- Zentrale Anordnungsstelle für die Kreiskasse, soweit nicht bei anderen Sachgebieten
- Abgabenrecht des Kreises, insbesondere Steuern
- Kreis-, Bezirks- und sonstige Umlagen
- Vermögens- und Schuldenverwaltung
- Kreisdarlehen und Kreiszuschüsse (auch Altenheim- u. Pflegeeinrichtungen)
- Zuwendungen des Staates an den Landkreis
- Liegenschaftsverwaltung
- Hausverwaltung
- Schulwesen des Landkreises
- Medienzentrum des Landkreises (Kreisbildstelle)
- Kostenfreiheit des Schulwegs, soweit der Landkreis betroffen wird
- Kommunale Abfallwirtschaft (soweit nicht im Bereich Abfallwirtschaft - SG 22)
- Verwaltung des Kreishallenbades
- Versicherungsangelegenheiten des Landkreises
- Kassen- und Buchführung
- Beitreibungs- und Vollstreckungswesen
- Aufstellung der Jahresrechnung
- Beauftragter für den Bundes- und Staatshaushalt
- Wahrnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung
Finanzen des Landkreises
Die Finanzverwaltung (Sachgebiet 42) ist für die Finanzen des
Landkreises Altötting zuständig. Hierzu zählen insbesondere interne
Dienstleistungen, z.B. die zentrale Erfassung von Zahlungsanordnungen
oder die Erstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechung.
Außerdem
ist die Finanzverwaltung für die Erhebung der Kreisumlage zuständig.
Die Kreisumlage ist die bedeutendste Einnahmequelle des Landkreises. Sie
wird von den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis erhoben.
Grundlage für die Berechnung sind die Steuereinnahmen der Städte, Märkte
und Gemeinden des Vorvorjahres sowie die Schlüsselzuweisungen des
Vorjahres. Der Kreistag setzt jährlich den Hebesatz für die Kreisumlage
fest.
Die Finanzverwaltung ist außerdem für die Erhebung der
Grund- und Gewerbesteuer in den gemeindefreien Gebieten des Landkreises
zuständig. Es werden nur noch einzelne Vorgänge aus früheren Jahren
abgewickelt, da mit Wirkung vom 01.01.2001 die letzten gemeindefreien
Gebiete in angrenzende Städte und Gemeinden eingegliedert wurden. Für
die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern in den Gemeinden sind die
örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zuständig.
Für Fragen zu anderen Steuern, z.B. Lohn- und Einkommensteuer oder Kfz-Steuer, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Schulwesen des Landkreises
Das Schulwesen des Landkreises beinhaltet den Sachaufwand für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Herzog-Ludwig-Realschule Altötting
König-Karlmann-Gymnasium Altötting
Kurfürst-Maximilian-Gymnasium Burghausen
Aventinus-Gymnasium Burghausen
Staatliche Berufsschule Altötting
Staatliche Wirtschaftsschule Altötting in Burgkirchen
Staatliche Fachschule Altötting - Fachrichtung Elektrotechnik
Staatliche Fachschule Altötting - Fachrichtung Umweltschutztechnik und regenerative Energien
Landwirtschaftsschule Töging a. Inn
Berufliche Oberschule Inn-Salzach Altötting
Pestalozzi-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Der Sachaufwandsträger ist für die Bereitstellung der Schulgebäude einschließlich der notwendigen Betriebskosten, z.B. für Heizung, elektrische Energie oder Reinigung und für die Ausstattung der Schule mit Schulmöbeln, Lehrmitteln usw. zuständig. Der Landkreis erhält für die Beschaffung von Lehrmitteln und für größere Investitionen Zuschüsse des Freistaats Bayern.
Jährlich stellt der Landkreis Altötting für den laufenden Betrieb der Schulen mehr als 6 Mio. € bereit. Hinzu kommen die Ausgaben für laufende Baumaßnahmen an verschiedenen Schulen.
Außerdem übernimmt der Landkreis für den Besuch auswärtiger Schulen durch Schüler aus dem Landkreis Gastschulbeiträge in Höhe von jährlich ca. 2 Mio. €.
Der Landkreis Altötting betreibt das Medienzentrum für Schule und Bildung des Landkreises Altötting mit jährlichen Ausgaben von ca. 100.000 €.
Kreishallenbad Neuötting
Zuschüsse
Die Finanzverwaltung (Sachgebiet 42) ist für folgende Zuschüsse des Landkreises zuständig:
- Jugendsportförderung für Sportvereine
- Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste
Der Landkreis Altötting fördert die notwendigen Investitionen bedarfsgerechter ambulanter Pflegedienste.