Corona - Finanzhilfen für Unternehmen
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Finanzhilfen für Unternehmen:
Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 des Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BaylfSMV) finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/05/20200501_checkliste_hygienekonzept_dritte_bayifsmv.pdf
Bei Fragen können Sie natürlich auch das Team der Wirtschaftsförderung des Landkreises Altötting kontaktieren:
Saskia Haderer, Tel. 08671 502-201
Christine Langlechner, Tel. 08671 502-143
Beate Küblbeck, Tel. 08671 502-165
Christina Heimhilger, Tel. 08671 502-106
Nachfolgend eine Auflistung von Unterstützungsangeboten:
(siehe auch: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/)
Welche Geschäfte dürfen öffnen/welche nicht? Hier zu den FAQ Corona-Krise und Wirtschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
https://stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/02/2021_02_15_positivliste.pdf
Agentur für ArbeitStand 19.12.2020: Die Agentur für Arbeit informiert zu den unterschiedlichen Themen – wie z. B. Kurzarbeit - unter der Servicenummer für Arbeitgeber 0800 4 5555 20 Agentur für ArbeitServicenummer für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Seit November 2020 gibt es von der Arbeitsagentur eine Service-Hotline für Selbstständige. Die Mitarbeiter beantworten dabei vor allem Fragen, die Selbstständige in der aktuellen Corona-Zeit beschäftigen. Die Service-Hotline informiert Selbstständige, Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Künstlerinnen und Künstler. Wer zu dieser Gruppe gehört und finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt und/oder Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder sucht, erhält unter der gebührenfreien Nummer 0800 4555 521 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr hilfreiche Auskünfte. Diese Servicerufnummer erleichtert die Beantragung der Grundsicherung sowie von Corona-Hilfen und ist optimal abgestimmt auf die Zielgruppe der Selbstständigen. Die Mitarbeiter erklären, wie Anträge gestellt werden können und welche Unterlagen erforderlich sind. Sie beraten außerdem psychologisch und helfen auch bei beruflicher Neuorientierung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei erreichbar unter 0800 4555 521 Infos zur Corona-Grundsicherung sowie eine Übersicht zu den Unterstützungsleistungen in einzelnen Bundesländern finden Sie auch auf arbeitsagentur.de: Jetzt informieren |
Übersicht über die Wirtschaftshilfen zu Corona (Stand: 18.12.2020) |
Corona-November/DezemberhilfeStand 18.01.2021: Die Beantragung der November- und Dezemberhilfe wird bis 30.04.2021 verlängert! Anträge für die Corona-Novemberhilfe der Bundesregierung können ab sofort unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html beantragt werden. Antragsberechtigt: Höhe der Hilfe: Beantragung: Im Falle von Soloselbständigen ist alternativ auch eine Antragsstellung ohne prüfenden Dritten möglich (Direktantrag, direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de), wenn alle der folgenden drei Kriterien erfüllt sind (ansonsten ist die Antragstellung über einen prüfenden Dritten möglich):
Weitere Informationen: |
Überbrückungshilfe II – Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische UnternehmenStand 18.01.2021: Die Überbrückungshilfe II soll bis zum 31. März beantragbar sein (bisher bis Ende Januar). Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Alle Infos hierzu finden Sie unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona. Die Zuschusshöhe in der zweiten Phase wurde angepasst, es können bis zu 90 % der Fixkosten erstattet werden. Die IHK für München und Oberbayern hilft bei der Antragstellung unter Telefon 089/5116-1111; hier können auch Anträge gestellt werden unter www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe Die Antragsstellung läuft ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigte Buchprüfer, der die Fixkosten glaubhaft darstellt und die Umsatzeinbußen als Prognose ermittelt und anschließend über eine digitale Schnittstelle direkt an die EDV der Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Sollte die Prognose bei Vorliegen der endgültigen Umsatzzahlen nicht erreicht werden, sind Zuschüsse zurückzuzahlen. Die IHK für München und Oberbayern hilft bei der Antragstellung unter Telefon 089/5116-1111; hier können auch Anträge gestellt werden unter www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe
Die Überbrückungshilfe soll verlängert und erweitert werden. Die dritte Phase (Überbrückungshilfe III) umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2021. Informationen zur Überbrückungshilfe III (Januar – Juni 2021): |
Überbrückungshilfe IIIDie Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Antragstellung ist seit dem 10. Februar 2021 hier möglich. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. €. Ebenfalls antragsberechtigt sind gemeinnützige Unternehmen und Organisation, unabhängig von der Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Für die Antragsberechtigung muss ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 % nachweisbar sein. Erstattet wird ein bestimmter Prozentsatz der Fixkosten. Die genauen Details der Überbrückungshilfe finden Sie hier Bitte beachten Sie: Die elektronische Beantragung der Überbrückungshilfe darf nur überprüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte) erfolgen.
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Neustarthilfe Soloselbständige (Teil der Überbrückungshilfe III)Soloselbständigen können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Die Neustarthilfe ist Teil der Überbrückungshilfe III. Unter besonderer Identifizierungspflicht kann die Neustarthilfe jedoch von Soloselbständigen direkt über ELSTER beantragt werden. Die Beantragung der Neustarthilfe ist seit dem 16. Februar 2021 möglich und endet am 31. August 2021. Weitere Informationen finden Sie hier (Link: Überbrückungshilfe III: Wirtschaftsministerium Bayern) |
Soforthilfe CoronaLetztmalige Antragstellung war am 31. Mai 2020 möglich! Dies gilt sowohl für das Soforthilfe-Programm des Bundes als auch für das Soforthilfe-Programm des Freistaates Bayern. Das Anschlussprogramm heißt Überbrückungshilfe Corona und wurde am 08. Juli 2020 gestartet. |
Bayerisches Spielstätten- und VeranstalterprogrammUnterstützt werden kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die von der durch die COVID-19-Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind und die jeweils nachweisen können, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte bzw. die Tätigkeit als Kulturveranstalter ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist und dass die Spielstätte bzw. die Hauptniederlassung des Kulturveranstalters ihren Sitz in Bayern liegt. Antragsberechtigt:
Weitere Voraussetzungen finden Sie unter https://www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm/seite/voraussetzungen Höhe der Hilfe: Gefördert werden können bis zu 100 Prozent des nachgewiesenen Liquiditätsengpasses.
Unterstützungszeitraum: Beantragung: Zuständig für die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Finanzhilfe ist die Regierung von Oberbayern
Bei individuellen Fragen hilft Bayern Innovativ gerne weiter: Kontakt: Mo.-Fr.10:00 -12:00 Uhr und Bitte beachten Sie: Bayern innovativ ist es leider nicht möglich, Fragen zu bereits gestellten Anträgen zu beantworten. Weiters können auch keinerlei Auskunft über Bescheide bzw. Auszahlungen geben werden. |
Hotlines von Bund und LandFür eine konkrete Beratung zu einzelnen Programmen bieten Bund und Land jeweils spezifische Hotlines. Hotlines für Überbrückungshilfe und Novemberhilfe:
Hotline des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für Solo-Selbständige / Stipendienprogramme / Kino-Anlaufhilfe: Hotline: Tel: 089 122 22, Mo bis Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr Hotline von Bayern Innovativ zum Bayerischen Spielstättenprogramm: Tel: 0911 20671-344, Mo bis Fr von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Servicehotline für Selbständige und Künstler*innen der Arbeitsagentur: Tel: 0800 4555521, Mo bis Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr |
Finanzielle Unterstützung für Kitas zur Umsetzung der Hygienekonzepte – betrifft die Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen und GroßtagespflegestellenAus Gründen des Infektionsschutzes ergreifen Kitas und Großtagespflegestellen in Umsetzung ihrer Hygienekonzepte zusätzliche Maßnahmen. Der Freistaat leistet hierzu vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 eine finanzielle Unterstützung für die entstehenden Kosten. |
Säule II der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung ab 03.08.2020BayBG und Bayern Kapital starten neue Eigenkapitalangebote für Startups und Mittelständler – Antragstellung ab 03.08.2020 möglich unter https://www.baybg.de/ - bitte informieren Sie sich umfassend über die zwei unterschiedlichen Beteiligungsmodelle: - Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern: Die exklusiv über die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft angebotenen Beteiligungen wenden sich an etablierte Mittelstandsunternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 75 Mio. Euro. https://www.baybg.de/unsere-leistungen/eigenkapitalschild-mittelstand-bayern.html |
Hilfe des Bundes für Solo-Selbstständige und KleinstbetriebeNeben der Soforthilfe hat die Bundesregierung für die nächsten 6 Monate der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Die Selbstständigkeit muss bei Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. U.a. werden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von 6 Monaten ab Antragsstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Mehr Informationen zu den Soforthilfen des Bundes finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894 |
LfA- und KfW-Finanzierungsangebote für UnternehmenDarlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern, der KfW sowie Bürgschaftsprogramme mit dem Ziel, durch Bereitstellung von Liquidität den Unternehmen zu helfen, die schwierige Zeit zu überbrücken Antragsberechtige Unternehmen mit einem tragfähigen Geschäftsmodell und einer Hausbank, die bereit ist, diese Angebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden Auskunft
Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung durch die KfW:
Die Informationen und Merkblätter hierzu können unter www.kfw.de/partnerportal heruntergeladen werden. Alternativ können Sie diese Dokumente über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen unter Servicenummer 0800 539 9001 (kostenfreie Rufnummer von 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail bestellservice@kfw.de Besprechen Sie die für optimalen Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihrer Hausbank, dort können auch die Anträge eingereicht werden. |
Störungen in den LieferkettenDas bayerische Wirtschaftsministerium (StMWi) informiert betroffene Unternehmen zu Störungen in der Lieferkette unter https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/. E-Mail: kontaktstelle-lieferketten@stmwi.bayern.de Die IHK bietet ebenfalls Ihre Unterstützung bei Störungen in den Lieferketten an unter E-Mail: info@muenchen.ihk.de oder über persönliche Ansprechpartner:
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflegegibt Informationen zu Corona unter https://www.stmgp.bayern.de/ |
Infektionsschutzgesetz: Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verdienstausfall und Entschädigung bei Tätigkeitsverbot:
Die Regierung von Oberbayern erklärt Ihnen Verfahren und Antragstellung bei Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – alle Details finden Sie unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/40425/leistung/leistung_53462/index.html |
Grundsicherung (durch Arbeitslosengeld II) für Kurzarbeitende und Selbständige durch das Sozialschutz-Paket:Infos unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-grundsicherung/ |
SteuerstundungEinkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden Auskunft Ihr zuständiges Finanzamt |
Stundung der SozialversicherungsbeiträgeAntragsberechtige wenn die sofortige Einziehung mit erheblicher Härten für das Unternehmen verbunden wäre Auskunft Ihre zuständige Krankenkasse
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DEHOGA Bayern Bayerischer Hotel- und GaststättenverbandBitte informieren Sie sich unter https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/ über aktuelle Entwicklungen in der Corona-Krise. |
IHK für München und Oberbayernbietet Ihnen aktuelle Informationen und Hilfen zur Wirtschaftslage unter |
Handwerkskammer für München und Oberbayerninformiert auf der Website www.hwk-muenchen.de/corona zu allen Themen rund um Corona. |
(Quellenverweis: Agentur für Arbeit, BBB, BMWi, Dehoga, HWK, IHK, KfW, LfA, Reg.v.Obb., StMGP, StMI, StMWi) |