Ausländerwesen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Adresse
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Ansprechpartner | Bereich | Sachgebiet | Zimmer | Fax | Telefon | Zusatzinformation | Nachname | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Simone Auer | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Ausländerwesen | E.05 |
08671 50271564 |
08671 502564 |
simone.auerlra-aoede | Ansprechpartnerin für: Asyl J-M/Integr. S-Z |
Auer |
Asla Ehrenschwendtner | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Ausländerwesen | E.09 |
08671 50271509 |
08671 502509 |
asla.ehrenschwendtnerlra-aoede | Ansprechpartnerin für: Ausländeramt Buchstabe I - Lm |
Ehrenschwendtner |
Sabine Gojczyk | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Ausländerwesen | E.08 |
08671 50271508 |
08671 502508 |
sabine.gojczyklra-aoede | Ansprechpartnerin für: Ausländeramt Buchstabe P - S |
Gojczyk |
Kerstin Hank | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Ausländerwesen | E.10 |
08671 50271510 |
08671 502510 |
kerstin.hanklra-aoede | Ansprechpartnerin für: Ausländeramt Buchstabe T - Z |
Hank |
Dieter Kern | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Ausländerwesen | E.04 |
08671 50271504 |
08671 502504 |
dieter.kernlra-aoede | Asylbewerber A - I |
Kern |
Anna Lang | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Ausländerwesen | E.05 |
08671 50271505 |
08671 502505 |
anna.langlra-aoede | Ansprechpartnerin für: Asylbewerber N-Z |
Lang |
Sonja Mühlbauer | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Ausländerwesen | E.09 |
08671 50271568 |
08671 502568 |
sonja.muehlbauerlra-aoede | Ansprechpartnerin für: Ausländeramt Buchstabe A - Ba |
Mühlbauer |
Simone Müller | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Ausländerwesen | E.10 |
08671 50271548 |
08671 502548 |
simone.muellerlra-aoede | Ansprechpartnerin für: Ausländeramt Buchstabe Bb - E |
Müller |
Marion Neulinger | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Ausländerwesen | E.08 |
08671 50271567 |
08671 502567 |
marion.neulingerlra-aoede | Ansprechpartnerin für: Ausländeramt Buchstabe Ln - O |
Neulinger |
Christoph Pelzer (Sachgebietsleiter) | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen |
Ausländerwesen
Personenstandswesen Staatsangehörigkeit |
E.07 |
08671 50271507 |
08671 502507 |
christoph.pelzerlra-aoede | Sachgebietsleiter |
Pelzer (Sachgebietsleiter) |
Susanne Schmidt | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen |
Staatsangehörigkeit
Ausländerwesen |
E.04 |
08671 50271573 |
08671 502573 |
susanne.schmidtlra-aoede | Ansprechpartnerin für: F - H, StaR, Apostillen, Integr. A-R |
Schmidt |
Fritz Stinglwagner (Abteilungsleiter) | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen |
Amt für Ausbildungsförderung
Betreuungsstelle Kommunalaufsicht Kriegsopferfürsorgestelle Schwerbehindertenberatung Senioren, Integration und Ehrenamt Sozialwesen Staatliche Rechnungsprüfungsstelle Staatliches Versicherungsamt (Rentenberatung) Wohngeldbehörde Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausländerwesen Personenstandswesen Staatsangehörigkeit |
2.09 |
08671 50271209 |
08671 502209 |
fritz.stinglwagnerlra-aoede | Abteilungsleiter |
Stinglwagner (Abteilungsleiter) |

Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan
- Ausländerwesen
- Asylverfahrensrecht
- Unterbringung von Asylbewerbern

Arbeitsaufnahme
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland arbeiten will benötigt dafür eine spezielle Genehmigung zusätzlich zu seiner Aufenthaltserlaubnis. Diese Genehmigung können Sie im Ausländeramt beantragen.
Seit 01.01.2005 wurde die Arbeitserlaubnis, die bis dahin von der Agentur für Arbeit ausgestellt wurde, in die Aufenthaltserlaubnis integriert. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten. Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wollen, wenden Sie sich an den für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Mitarbeiter.
Wenn Sie eine Blauen Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit beruflicher und akademischer Ausbildung beantragen möchten, besteht die Möglichkeit dies online über das BayernPortal unter folgendem Link zu erledigen:
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmi/aufenthaltstitel/index?caller=bpgqzgizbtg43demzwmuydondgmxuzzk2tltiivgu2i2dxkyfcljzid3zrjzdnbvhv3m3m65m6v7idg7saj5pqgs
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Für andere Aufenthaltstitel steht dieser Service derzeit noch nicht zur Verfügung.
Aufenthaltsgenehmigung
WICHTIGE INFORMATION!!!
Ab 1. September 2011 werden die Aufenthaltstitel von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), also auch Deutschland, einheitlich nicht mehr als Klebeetikett, sondern als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat (Plastikkarte) ausgegeben.
Der eAT verfügt über einen kontaktlosen Chip, auf dem persönliche Daten, Nebenbestimmungen (Auflagen) sowie ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke von Ihnen gespeichert werden. Nähere Informationen über den eAT finden Sie in den beigefügten Unterlagen.
Die neuen elektronischen Aufenthaltstitel werden nicht vom Landratsamt Altötting, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Voraussichtlich wird es ab der Antragstellung mehrere Wochen dauern, bis Sie Ihren neuen eAT bei uns abholen können.
Die Beantragung eines Aufenthaltstitels ist ab 01.09.2011 nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung, um einen Vorsprachetermin zur Beantragung des eAT zu vereinbaren. Für den Antrag auf Erteilung des neuen Aufenthaltstitels müssen alle Personen ab dem 6. Lebensjahr persönlich im Ausländeramt Altötting vorsprechen.
BITTE BEACHTEN SIE: Ohne konkreten Termin kann KEINE Bearbeitung Ihres Antrages erfolgen. Der Antrag kann nicht während des allgemeinen Parteiverkehrs gestellt werden.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) - Kurzinfo
Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Wer als ausländischer Staatsangehöriger dauerhaft in Deutschland wohnen und leben möchte, benötigt dafür eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese können Sie bei den zuständigen deutschen Botschaften im Heimatland oder unter Umständen im Ausländeramt beantragen.
Wenn Sie Fragen zur Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung haben, wenden Sie sich an den für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Mitarbeiter.

EU-Staatsangehörige
Staatsangehörige aus den EU-Staaten genießen in der Regel im Bundesgebiet Freizügigkeit und können sich jederzeit im Bundesgebiet aufhalten.
Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates können Sie sich im Bundesgebiet anmelden und somit einen Wohnsitz begründen.
Unter den Voraussetzungen, dass
- für den Aufenthalt der Lebensunterhalt einschließlich nötiger Krankenversicherung gesichert ist,
- Wohnraum zur Verfügung steht,
- ein gültiger Pass oder Personalausweis vorliegt und
- keine strafrechtlichen Gründe entgegenstehen,
wird Ihnen eine Bescheinigung über das Bestehen des Freizügigkeitsrechts ausgestellt.
Wenn Sie Fragen zur Freizügigkeit von EU-Staatsangehörigen haben, wenden Sie sich an den für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Mitarbeiter.

Integrationskurs
Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Verpflichtung zur Integration geschaffen. Jeder ausländische Staatsangehörige, der neu nach Deutschland einreist, um sich hier dauerhaft niederzulassen, und über keine Deutschkenntnisse verfügt, ist seit 01.01.2005 verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen. Auch bereits länger in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige können einen Kurs beantragen oder unter Umständen zum Kursbesuch verpflichtet werden, wenn sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse erworben haben. Der Integrationskurs umfasst 600 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs. Im Orientierungskurs erwerben die Kursteilnehmer Alltagswissen sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Der Integrationskurs wird von verschiedenen Kursträgern in der Umgebung angeboten.
Nähere Informationen zum Thema Integrationskurs erhalten Sie von folgenden Ansprechpartnerinnen:
Buchstaben A bis R: Susanne Schmidt, Tel. 08671 / 502-573
Buchstaben S bis Z: Simone Auer, Tel. 08671 / 502-564
Verpflichtungserklärung
Ausländische Staatsangehörige, die zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum brauchen, benötigen zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung unter Umständen eine Verpflichtungserklärung. Diese kann bei der Ausländerbehörde ausgestellt werden.
Ob Sie als Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben können, prüfen wir im Rahmen eines Gespräches bei uns. Je nach Namen Ihres Gastes wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Buchstabenbereiches.