Wohngeldbehörde
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Adresse
Pater-Joseph-Anton-Str. 14
84503 Altötting
Ansprechpartner | Bereich | Sachgebiet | Zimmer | Fax | Telefon | Zusatzinformation | Nachname | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Christa Gmach (Fachbereichsleiterin) | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Wohngeldbehörde | 2.11 |
08671 50271841 |
08671 502841 |
christa.gmachlra-aoede | Bereichsleiterin Sachbearbeiterin Wohngeld |
Gmach (Fachbereichsleiterin) |
Peter Gross | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Wohngeldbehörde | 2.10 |
08671 50271842 |
08671 502842 |
peter.grosslra-aoede | Sachbearbeiter Wohngeld |
Gross |
Karin Rabenseifner | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Wohngeldbehörde | 2.10 |
08671 50271843 |
08671 502843 |
karin.rabenseifnerlra-aoede | Sachbearbeiterin Wohngeld |
Rabenseifner |
Mandy Schuhbeck (Sachgebietsleiterin) | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen |
Amt für Ausbildungsförderung
Betreuungsstelle Kriegsopferfürsorgestelle Staatliches Versicherungsamt (Rentenberatung) Wohngeldbehörde |
2.07 |
08671 50271190 |
08671 502852 |
bafoeglra-aoede | Sachgebietsleiterin |
Schuhbeck (Sachgebietsleiterin) |
Fritz Stinglwagner (Abteilungsleiter) | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen |
Amt für Ausbildungsförderung
Betreuungsstelle Kommunalaufsicht Kriegsopferfürsorgestelle Schwerbehindertenberatung Senioren, Integration und Ehrenamt Sozialwesen Staatliche Rechnungsprüfungsstelle Staatliches Versicherungsamt (Rentenberatung) Wohngeldbehörde Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausländerwesen Personenstandswesen Staatsangehörigkeit |
2.09 |
08671 50271209 |
08671 502209 |
fritz.stinglwagnerlra-aoede | Abteilungsleiter |
Stinglwagner (Abteilungsleiter) |
Andreas Weindl | Kommunales, Soziales und Ausländerwesen | Wohngeldbehörde | 2.11 |
08671 50271840 |
08671 502840 |
andreas.weindllra-aoede | Sachbearbeiter Wohngeld |
Weindl |

Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan
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Allgemeines Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag geleistet. Beim Vorliegen auch der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.
Das Wohngeld gibt es in der Form des Mietzuschusses und in der Form des Lastenzuschusses. Den Mietzuschuss können Mieter oder Untermieter beantragen. Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes sind antragsberechtigt. Lastenzuschuss für eigengenutzten Wohnraum können Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts beantragen.
Der Wohngeldantrag ist mit den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde oder der Stadt einzureichen, in der der Wohnraum liegt.
Wohngeldberechnung
Unser Service für Sie:
Nachfolgend werden Sie auf einen externen Server der Fa. Telecomputer, Berlin weitergeleitet. Hier können Sie sich aufgrund Ihrer Eingaben einen evtl. möglichen Wohngeldanspruch berechnen lassen.