Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

Die Voraussetzungen ergeben sich aus dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG).

Der Antrag kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.

Das Landratsamt Altötting kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

  • Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
  • Nichteigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (wenn nicht vorhanden, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
  • Flurkartenauszug oder Lagekarte

Die Kosten richten sich nach Art. 12 Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG).

Ansprechpartner

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Andreas Hüttl
+49 8671 502 726 +49 8671 502 71 726 SE02
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