Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie eine Neuerteilung beantragen, buchen Sie bitte den Termin beim zuständigen Sachbearbeiter:
Buchstabe A – F | Frau Berger bzw. Frau Weinberger |
Buchstabe G – L | Herr Baumgartner |
Buchstabe M – R | Frau Linner |
Buchstabe S – Z |
Frau Stadler |
Die Neuerteilung (Wiedererteilung) einer Fahrerlaubnis, die Ihnen entzogen wurde oder auf die Sie verzichtet haben, können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben. Bei der Neuerteilung können nur die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen (Führerschein im Scheckkartenformat) gewährt werden. Soweit eine frühere Fahrerlaubnis aufgrund von Besitzstandsregelungen weitergehende Rechte gewährt hat, sind diese nicht mehr zu erlangen.
In keinem Fall wird nochmals die komplette Fahrschulausbildung gefordert! Wir raten Ihnen in jedem Fall den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben damit eine (kostenfreie) einzelfallbezogene Beratung erfolgen kann.
- Sehtest
- Biometrisches, aktuelles Foto
- Erste-Hilfe-Kurs (gilt zeitlich unbeschränkt)
- Kontrollblatt (online auf der Homepage des Landratsamts); Im Kontrollblatt bitte mit Feinliner innerhalb des Rahmens unterschreiben, ohne den Rand zu überschreiben
- Personalausweis bzw. Pass im Original oder weiteres Ausweisdokument (bei postalischer Antragstellung nur eine Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
Bei der Gruppe 2 (LKW oder BUS) zusätzliche noch
- Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre ab Ausstellung)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt) (gilt 1 Jahr ab der Ausstellung)
Bei Berufskraftfahrern 5 Module bzw. eine Grundqualifikation
Bitte beachten: Erklärung zur Vorlage eines Gutachtens
- § 69 und 69a Strafgesetzbuch (StGB)
- § 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 20 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 46 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Fahrerlaubnisbehörde - Einverständniserklärung - postalischen Aushändigung
- Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht-Führerscheinstelle
- Fahrerlaubnisbehörde - Infoschreiben zur postalischen Aushändigung
- Fahrerlaubnisbehörde - Antrag Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach vorheriger Entziehung bzw. Verzicht)
- Fahrerlaubnisbehörde - Kontrollblatt Bestellung EU Kartenführerschein
- Fahrerlaubnisbehörde - Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Erklärung zur Vorlage eines Gutachtens
- Fahrerlaubnisbehörde - Sehtestbescheinigung (Anlage 6 Nr. 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Antrag auf Zuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Aberkennung (§ 28 Abs. 5 FeV)
Ansprechpartner / Ansprechpartnerinnen
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Irina
Gilg
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+49 8671 502527 | +49 8671 502 71 527 | E.24 | Irina.Gilg@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Fachbereichsleiterin:
Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
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Markus
Baumgartner
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+49 8671 502536 | +49 8671 502 71 536 | E.20 | Markus.Baumgartner@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter:
Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Zusatzinformation für Personen
Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem), Eignungsnachweisen, Neuerteilung nach Entzug - Buchstaben: G – L |
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Martina
Berger
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+49 8671 502550 | +49 8671 502 71 550 | E.20 | Martina.Berger@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Zusatzinformation für Personen
Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem), Eignungsnachweisen, Neuerteilung nach Entzug - Buchstaben: A – F |
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Susanne
Linner
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+49 8671 502547 | +49 8671 502 71 547 | E.21 | Susanne.Linner@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Zusatzinformation für Personen
Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem) - Buchstaben: M – Z; Eignungsnachweisen, Neuerteilung nach Entzug - Buchstaben: M – R; |
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Marlene
Stadler
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+49 8671 502537 | +49 8671 502 71 537 | E.21 | Marlene.Stadler@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Zusatzinformation für Personen
Eignungsnachweisen,Neuerteilung nach Entzug - Buchstaben: S – Z |
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Veronika
Weinberger
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+49 8671 502542 | +49 8671 502 71 542 | E.20 | Veronika.Weinberger@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Zusatzinformation für Personen
Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem), Eignungsnachweisen, Neuerteilung nach Entzug - Buchstaben: A – F |
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr