Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerinnen
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Ulrike
Kaiser
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+49 8671 502715 | +49 8671 502 71 715 | S104 | Ulrike.Kaiser@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiterin:
Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
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Ingrid
Bernhart
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+49 8671 502727 | +49 8671 502 71 727 | S109 | Ingrid.Bernhart@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Ansprechpartnerin:
Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
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Carolin
Bierschneider
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+49 8671 502767 | +49 8671 502 71 767 | S108 | Carolin.Bierschneider@LRA-aoe.de | ||
Carolin
Bierschneider
Zimmer: S108
Telefon: +49 8671 502767
Fax: +49 8671 502 71 767
Funktionen dieser Person
Ansprechpartnerin:
Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
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