Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein Zeitraum festgelegt werden, für den die Zulassung jedes Jahr gelten soll. Dieser Zeitraum kann zwischen zwei und elf Monaten betragen. Der gewünschte Zeitraum wird auf das Kennzeichen geprägt und in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen. Die Zulassung gilt jeweils für volle Monate und beginnt ab dem ersten Tag eines Monats und endet am letzten Tag eines Monats.
Zulassungsfähiges Fahrzeug
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV bietet die rechtliche Möglichkeit an, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Dies kann durch Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung geschehen.
Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen bietet sich jedoch die Möglichkeit der sog. Saisonzulassung an. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufsplittung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist dabei nicht zulässig.
Einmal so zugelassen, können die Kraftfahrzeuge in jedem Jahr im festgelegten Betriebszeitraum verwendet werden, ohne dass die Zulassungsbehörde erneut aufgesucht werden muss. In den Ruhezeitraum fallende Hauptuntersuchungen können im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. In der restlichen Zeit des Jahres dürfen die Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.
Eine internetbasierte Zuteilung eines Saisonkennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.
- Seit 1.10.2017 haben Sie die Möglichkeit, ein Oldtimer- mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren. Das Kennzeichen darf maximal zwei Buchstaben und zwei Zahlen beziehungsweise einen Buchstaben und drei Zahlen enthalten, welche Sie über das Internet reservieren können. Eventuell vorhandene längere Kombinationen müssen gebührenpflichtig umgekennzeichnet werden.
- Das Fahrzeug darf nur innerhalb der auf dem Kennzeichen angegebenen Zeit betrieben oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.
- Wenn das Fahrzeug verkauft wird, muss dies der Zulassungsbehörde gemeldet werden, unabhängig davon ob de Zeitpunkt des Verkaufs innerhalb oder außerhalb der Saisonzulassung liegt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschilder (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Chatyla
Cataldo
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+49 8671 502526 | +49 8671 502 540 | E.19 | Chatyla.Cataldo@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
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Marina
Detzel
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+49 8671 502535 | +49 8671 502 71 520 | E.19 | marina.detzel@lra-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
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Corinna
Götzfried
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+49 8671 502528 | +49 8671 502 540 | E.19 | Corinna.Goetzfried@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
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Christine
Hofmeister
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+49 8671 502545 | +49 8671 502 540 | E.19 | Christine.Hofmeister@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
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Tina
Raab
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+49 8671 502529 | +49 8671 502 71 529 | E.19 | tina.raab@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
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Sabine
Schlagmann
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+49 8671 502545 | +49 8671 502 71 545 | E.19 | Sabine.Schlagmann@LRA-aoe.de | |
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Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
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Suzana
Kreilinger-Bojkoska
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+49 8671 502519 | +49 8671 502 71 519 | E.19 | Suzana.Kreilinger@LRA-aoe.de | |
Suzana
Kreilinger-Bojkoska
Zimmer: E.19
Telefon: +49 8671 502519
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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
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