Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.

Wohngeld-Plus-Reform 2023

„Wohngeld-Plus-Reform:Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.“

Um Wohngeld zu erhalten, muss die wohngeldberechtigte Person einen Antrag stellen (siehe Formulare).

Empfänger von sog. Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.

Auszubildende und Studierende können nur unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten.

Kein Anspruch auf Wohngeld besteht soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.

Der zur Berechnung des Wohngeldanspruchs notwendige Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss enthält die erforderlichen Fragen zur Person, zu den Haushaltsmitgliedern, zum Wohnraum und zur Miete bzw. Belastung für den Wohnraum. Für die im Antrag gemachten Angaben müssen dem Wohngeldantrag entsprechende Nachweise beigefügt werden.

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Wohngeld ist zusammen mit den notwendigen Nachweisen dem Landratsamt Altötting zu übermitteln.

Seit 01.01.22 ist alternativ eine digitale Antragsstellung unter folgendem Link möglich.

Wohngeld wird frühestens ab dem Monat der Antragsstellung gewährt.

Zweck
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Gegenstand
Wohngeld wird für Mietwohnungen und vergleichbaren Wohnraum als Mietzuschuss, für selbstgenutztes Eigentum und vergleichbaren Wohnraum als Lastenzuschuss gewährt.

Anspruchsberechtigte

  • Mietzuschuss können auf Antrag erhalten: Mieter von Wohnraum oder Heimbewohner
  • Lastenzuschuss können auf Antrag erhalten: Eigentümer von selbstbewohnten Wohnraum

Die Miete sowie die Belastung für den Wohnraum sind nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag berücksichtigungsfähig. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe der Gemeinde. Näheres hierzu können Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde erfragen (siehe Ansprechpartner).

Leistungshöhe

In welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • dem Gesamteinkommen
  • der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung für den Wohnraum

Aufgrund der individuellen Fallkonstellationen kann eine abschließende Auflistung aller erforderlichen Unterlagen hier nicht erfolgen.

Grundsätzlich gilt: Alle im Antrag gemachten Angaben sind anhand entsprechender Nachweise zu belegen.

Insbesondere werden benötigt:

Nachweis über sämtliche Einnahmen aller Haushaltsmitglieder

Bei Mietzuschuss: Nachweis über die Miete (z. B. Mietvertrag, Mieterhöhung);

Bei Lastenzuschuss: Nachweis über die Belastung für den Wohnraum (z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung)

keine

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Simone Fenzl
+49 8671 502840 +49 8671 502 71 840 Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 2.11
Simone Fenzl
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 2.11
Telefon: +49 8671 502840
Fax: +49 8671 502 71 840
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Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Verena Gaßner
+49 8671 502862 +49 8671 502 71 862 Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 2.09
Verena Gaßner
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 2.09
Telefon: +49 8671 502862
Fax: +49 8671 502 71 862
Anschrift:
Pater-Joseph-Anton-Str. 14
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Peter Gross
+49 8671 502842 +49 8671 502 71 842 Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 2.10
Peter Gross
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 2.10
Telefon: +49 8671 502842
Fax: +49 8671 502 71 842
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Bahnhofstraße 38
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Selina Harrer
+49 8671 502839 +49 8671 502 71 839 Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 2.11
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Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 2.11
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Fax: +49 8671 502 71 839
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Stephan Lippl
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Karin Rabenseifner
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Karin Rabenseifner
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 2.10
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Anja Steinfellner
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Anja Steinfellner
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