Orden und Ehrenzeichen
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Ansprechpartner | Bereich | Sachgebiet | Zimmer | Fax | Telefon | Zusatzinformation | Nachname | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Dr. Robert Müller (Abteilungsleiter) | Zentrale Angelegenheiten, Kreisentwicklung, Öffentliche Sicherheit |
Brand- und Katastrophenschutz
Gesundheits- und Veterinärwesen Gewerberecht Jagdwesen Sicherheitsrecht Waffen- und Sprengstoffrecht Bürgerhilfs- und Informationsstelle Geschäftsstelle Landrat Gleichstellungsstelle Frauen-Männer Kreisrechnungsprüfungsamt Orden und Ehrenzeichen Pressestelle Wirtschaftsförderung |
Bahnhofstr. 38 |
08671 50271101 |
08671 502101 |
robert.dr.muellerlra-aoede | Abteilungsleiter Zentrale Angelegenheiten, Kreisentwicklung, Öffentliche Sicherheit |
Müller (Abteilungsleiter) |
Markus Huber (Sachgebietsleiter) | Zentrale Angelegenheiten, Kreisentwicklung, Öffentliche Sicherheit |
Geschäftsstelle Landrat
Pressestelle Bürgerhilfs- und Informationsstelle Orden und Ehrenzeichen |
1.02 |
08671 50271102 |
08671 502102 |
markus.huberlra-aoede | Büro des Landrats |
Huber (Sachgebietsleiter) |

Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan
- Entgegennahme und Bearbeitung von Vorschlägen für Orden und Ehrenzeichen
- Beratung, welcher/s Orden oder Ehrenzeichen für bestimmte Verdienste in Frage käme
Folgende Ehrungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis bestehen
Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Altötting, die sich durch besondere Leistung(en) verdient gemacht haben, können mit verschiedenen Orden und Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaats Bayern oder des Landkreises Altötting ausgezeichnet werden. Die Mitarbeiter des Bereiches "Orden und Ehrungen" (Sachgebiet 11) nehmen entsprechende Vorschläge an, bereiten diese ggf. auf und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter.
Folgende Ehrungsmöglichkeiten bestehen:
(Diese Aufzählung ist nicht abschließend; Voraussetzungen sind nur verkürzt wiedergegeben)
- Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt
Voraussetzungen: Langjährige (mindestens 15 Jahre), hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen oder sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen - Feuerwehr-Ehrenzeichen
Voraussetzungen: Aktive Dienstzeit von 25 / 40 Jahren bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr - Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr (Rettungsmedaille / Christophorus-Medaille / Öffentliche Anerkennung)
Voraussetzung: Rettung eines oder mehrerer Menschen aus Lebensgefahr - Ehrenzeichen für Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz - BRK -
Voraussetzung: Dienstzeit von 25 / 40 Jahren beim BRK - Ehrung für besondere Verdienste mit pflegebedürftigen behinderten Menschen (Pflegemedaille)
Voraussetzung: Mindestens fünfjährige, regelmäßige Pflege eines behinderten Menschen im häuslichen Bereich - Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste
Voraussetzung: Besondere soziale, vorwiegend ehrenamtliche Leistungen aufgrund eines langjährigen, intensiven und außergewöhnlichen Engagements - Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Umwelt und Gesundheit (Umweltmedaille)
Voraussetzung: Besondere Verdienste um Umwelt und Naturschutz oder um Gesundheitswesen und Gesundheitspflege - Ehrenurkunde für langjähriges verdienstvolles Wirken als Feldgeschworener
Voraussetzung: Langjähriges (25 / 49 / 50 Jahre) verdienstvolles Wirken als Feldgeschworener - Medaille für besondere Verdienste um den Denkmalschutz (Denkmalschutzmedaille)
Voraussetzung: Besondere Verdienste um den Denkmalschutz - Ehrung für Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung (Kommunale Verdienstmedaille)
Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet 31 (Kommunalaufsicht) - Bundesverdienstorden
Voraussetzung: Besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im politischen, wirtschaftlich-sozialen und geistigen Bereich - Bayerischer Verdienstorden
Voraussetzung: Hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk - Schülerehrungen
Voraussetzung: Beste(r) Absolvent(in) bei Berufsschule, Berufsoberschule, Fachoberschule, Gymnasium, Hauptschule ("Quali"), Jugendverkehrsschule, Realschule (inkl. M10-Klassen) - Auszeichnung von Traditionsbetrieben
Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet 12 (Wirtschaftsförderung, Arbeits- und Europafragen) - Kulturpreis des Landkreises Altötting
Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung 3 (Kommunale und soziale Angelegenheiten) - Sozialpreis des Landkreises Altötting
Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung 3 (Kommunale und soziale Angelegenheiten)